Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor, jedoch müssten nur einzelne der auch als HS-Lampen bekannten Produkte vom Markt weichen. Dies bedeute indes keinerlei Einschränkung für die NAV-Nutzung: Die volle Bandbreite der derzeit verfügbaren Wattagen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen. »Folglich kann keine Rede davon sein, dass der Hochdruck-Natriumdampflampe das Aus drohe«, fasst UBA-Experte Mordziol zusammen.
Von Anwendern und Produzenten wurde die Klarstellung begrüßt: »Das Umweltbundesamt hat uns darin bestärkt, dass unsere seit 2014 bedarfsabhängig gedimmten NAV-Leuchten eine zukunftssichere, wirtschaftlich und ökologisch vorteilhafte Lösung sind und bleiben«, sagt Manfred Jordan, Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Obere Aller (Sachsen-Anhalt) mit gut 14.000 Einwohnern. Vertreter des Leuchtmittel-Traditionsherstellers »Aura Light« sprechen von einem »wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen«.
Ralf Kleinodt, Chef der auf Regelungs- und Energiespartechnik für die kommunale Straßenbeleuchtung spezialisierten KD Elektroniksysteme, wertet die UBA-Informationen zudem als wichtiges Pro-Argument für eine langjährig bewährte, aber längst nicht überall bekannte Energiesparlösung »ohne Risiken und Nebenwirkungen«: In Verbindung mit moderner Dimmtechnik seien NAV-Erzeugnisse europäischer Anbieter LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. Außerdem trügen die regelbaren Systeme nicht zur stetig wachsenden Lichtverschmutzung sowie wissenschaftlich nachgewiesenen Umweltschädigung durch ein ungünstiges Lichtspektrum bei.