»Dass Elektroinstallateure, Planer und Stuckateure mit dem ‚Remo click‘-System in Sachen Brandschutz sicher planen können, bestätigt nun eine gutachterliche Stellungnahme. Sie gilt für alle Schutzzonen – Raumbrand und Sockelbrand – und gibt Handwerkern, die das ‚Remo click‘-Kunststoffrohr gemeinsam mit bauaufsichtlich zugelassenen Wärmedämmverbundsystemen verlegen, eine Grundlage im Übereinstimmungsnachweis in bauaufsichtlichen Verfahren«, erklärt Sascha Buld. Er ist Produktmanager im Geschäftsbereich Elektro Systeme bei Fränkische.
Der Brandversuch der Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen (MFPA) in Leipzig zeigte, dass in einem Brandszenario lediglich geringfügige Schäden im Bereich unterhalb des Brandriegels entstehen, das Feuer aber durch die Installationsrohre nicht nach oben weitergeleitet wird. Voraussetzungen für die brandschutztechnische Sicherheit sind die korrekte Montage des Systems sowie die Einhaltung aller mitgeltenden Vorschriften.
Brandschutz nicht beeinträchtigt
Zum Tragen kommen die Inhalte der gutachterlichen Stellungnahme bei »Remo click«-Installationen in den Gebäudeklassen vier und fünf, bei mehrgeschossigen Gebäuden von sieben bis 22 m Höhe. Hier müssen laut Muster-Bauordnung (MBO) die Oberflächen von Außenwänden und Bekleidungen inklusive der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein. Konkret bedeutet das: Beim Einbau von Wärmedämmverbundsystemen aus EPS sind Brandriegel vorzusehen.Die Stellungnahme bestätigt, dass »Remo click« in geschossübergreifender Elektroinstallation und innerhalb der Dämmebene den Brandschutz nicht beeinträchtigt, weder in der Schutzzone Sockelbrand noch beim Raumbrand. Die Expertise sagt auch aus, dass das Produkt – zusätzlich in eine Schicht aus mineralischem Klebemörtel eingebettet – beim Durchdringen des Brandriegels als eine »nicht wesentliche« Abweichung von der bauaufsichtlichen Zulassung des WDVS zu bewerten ist.
Korrekte Montage gibt Sicherheit
Der erste Brandriegel muss bei einer maximalen Höhe von 90 cm liegen und darf nicht verletzt werden. Darunter müssen die Handwerker die Elektroinstallationsrohre komplett in das Mauerwerk einfräsen und überputzen.
Absicherung für Planer
Planern gibt die Stellungnahme zusätzliche Sicherheit. »Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und unserer gutachterlichen Stellungnahme sind Planer stärker abgesichert als das in der heutigen Praxis der Fall ist«, erklärt Sascha Buld. Der Hintergrund: Wärmedämmverbundsysteme, die nicht als geregelte Bauprodukte gelten, benötigen eine eigene bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Die neue gutachterliche Stellungnahme gilt in Verbindung mit zugelassenen Wärmedämmverbundsystemen als Grundlage für den notwendigen Übereinstimmungsnachweis. Damit können aufwendige Einzelfallprüfungen künftig entfallen. »Im Zweifel gibt die oberste Baubehörde Planern Sicherheit mit einer Zustimmung im Einzelfall, die mit Hilfe der gutachterlichen Stellungnahme eingeholt werden kann«, ergänzt Buld.So erfüllt die Lösung alle Anforderungen der Musterbauordnung in den Bereichen Brandschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz, Hinterlüftung sowie Schallschutz. Der Elektriker hat demzufolge die Möglichkeit, die Elektroinstallation – in Kombination mit Wärmedämmverbundsystemen – geschossübergreifend auch im Bereich von Brandriegeln zu verlegen.