Die Betriebssicherheitsverordnung ist für Unternehmer und Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Mit der 2015 novellierten Vorschrift sind auch strukturelle Änderungen vorgenommen worden. Vor allem ist nun die Gefährdungsbeurteilung (GBU) das zentrale Element der Verordnung. Zur eindeutigen Beurteilung der Anlagenzustände und zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung stellt die BetrSichV allgemeine und zusätzliche Anforderungen an die befähigten Personen. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen planen oder ausführen, entsteht eine haftungsrechtlich problematische Situation, die im Schadensfall mit erheblichen rechtlichen Sanktionen belegt werden kann.
Zu den allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen nach den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS 1203) gehören die Fachkenntnisse aus der Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie ein außergewöhnliches Verständnis sicherheitstechnischer Belange. Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen muss die befähigte Person zum Beispiel für die Prüfungen zum Explosionsschutz eine technische Berufsausbildung abgeschlossen oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation erworben haben.
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung der Anlagen oder Anlagenkomponenten haben. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit lässt sich ableiten, wenn die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz ihre Kenntnisse zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand hält. In bestimmten Fällen ist eine regelmäßige Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes als Fortbildung sogar gefordert. Den nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS geforderten Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf inklusive dem Erfahrungsaustausch kann man an den Elkonet-Bildungszentren durch den Besuch entsprechender Grund- und Auffrischungsseminare erfüllen.
Die Seminarthemen erstrecken sich über Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten. Innerhalb des Kurses werden physikalische Grundlagen, die Auswahl zum Einsatz elektrischer Betriebsmittel in den unterschiedlichen Zonen sowie Kenntnisse für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ex-Anlagen vermittelt. Je nach Standort erfolgt eine Lernzielkontrolle. Die Seminarteilnehmer erhalten in jedem Fall eine Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen Qualifizierung bzw. Auffrischung der notwendigen Kenntnisse bestätigt. Diese Seminare ersetzen nicht die persönliche/betriebliche Prüfung durch die Behörde und der Teilnehmer ist nicht automatisch befähigte Person mit amtlicher Anerkennung.
TermineDas Seminar »Befähigte Person für Ex-geschützte elektrische Anlagen« findet z. B. hier statt:
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