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Norm für PV-Anlagen

Dokumentation und Prüfanforderungen an netzgekoppelte Systeme

Quelle: Fotolia/fotomek
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Hinsichtlich der Vorgängernorm vom Jahr 2016 wurden die Begriffe Strang-Kabelbaum und Kabelbaum eines Teilarrays ergänzt. Der Abschnitt 4.9 wurde geändert und die Abschnitte 5, 6 und 7 wurden überarbeitet.

Der Schutz gegen den elektrischen Schlag spielt selbstverständlich auch bei Photovoltaik-Anlagen eine immense Rolle. Auf der Gleichspannungsseite ist bei den PV-Strangkabeln und PV-Arraykabeln darauf zu achten, dass das Risiko von Erdschlüssen und Kurzschlüssen auf ein Mindestmaß reduziert wird. Üblicherweise ist dies mit der Anwendung von Kabeln mit Schutzisolierung und verstärkter Isolierung erfüllt.

Eine weitere Maßnahme die den Schutz gegen den elektrischen Schlag gewährleistet wäre der Schutz durch Kleinspannung (SELV/PELV).

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Überströme zu keinerlei Schaden führen. Bei Systemen, die keine Überstromschutzeinrichtung besitzen ist besondere Vorsicht geboten.

Der höchste Bemessungswert der in Reihe geschalteten Sicherung des Moduls muss größer sein als der mögliche Rückstrom. Zudem sind die Strangkabel so auszulegen, dass sie den höchsten zusammengefassten Fehlerstrom von Parallelsträngen aufnehmen können.

Bei Systemen mit Überstromschutzeinrichtungen eines Strangs oder eines Arrays/Teilarrays verweist diese Norm auf die IEC 62548. Behandelt wird dort der richtige Einbau und die Auswahl der geeigneten Überstromschutzeinrichtung.

Auf der Gleichstromseite sind folgende Prüfungen durchzuführen:
  • Durchgangsprüfung der Erdungs- und/oder Potentialausgleichsleiter;
  • Polaritätsprüfung;
  • Prüfung der Generatoranschlusskästen;
  • Prüfung der Leerlaufspannung des Stranges;
  • Stromprüfung des Strangs (Kurzschluss- oder Betriebsstrom);
  • Funktionsprüfungen;
  • Isolationswiderstand der Gleichstromkreise.
Bei PV-Arrays bis einschließlich 10 kWp Anschlussleistung müssen folgende Mindestwerte des Isolationswiderstands aufweisen:
  • Bei einer Spannung < 120 V und einer Prüfspannung von 250 V beträgt der Grenzwert 0,5 MΩ
  • Bei einer Spannung 120 bis 500 V und einer Prüfspannung von 500 V beträgt der Grenzwert 1 MΩ
  • Bei einer Spannung 500 bis 1000 V und einer Prüfspannung von 1000 V beträgt der Grenzwert 1 MΩ
  • Bei einer Spannung > 1000 V und einer Prüfspannung von 1500 V beträgt der Grenzwert 1 MΩ
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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