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MLAR-Vorgabe für Alarmierungsanlagen

Bauartgenehmigung für Brandschutzgehäuse

Das Brandschutzgehäuse von Hekatron Brandschutz verfügt über die geforderte Bauartgenehmigung zur Sicherheit im Brandfall; Quelle: Hekatron
Das Brandschutzgehäuse von Hekatron Brandschutz verfügt über die geforderte Bauartgenehmigung zur Sicherheit im Brandfall; Quelle: Hekatron
Um die Funktion der Anlage im Brandfall über die geforderte Mindestdauer nachzuweisen, ist für die Kombination aus Zentrale und Brandschutzgehäuse eine allgemeine Bauartgenehmigung erforderlich.

Andere Hersteller belegen den gemeinsamen Funktionserhalt von Brandschutzgehäuse und Brandmeldezentrale lediglich über Prüfberichte einer Materialprüfanstalt (MPA). Hekatron Brandschutz verfügt hingegen über diese geforderte Bauartgenehmigung. Bereits Mitte 2018 erteilte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) diese Genehmigung.

Dank dieser allgemeinen Bauartgenehmigung sind Facherrichter und Gebäudebetreiber nach Angaben von Hekatron Brandschutz auf der sicheren Seite. Denn sie gestattet es ihnen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen rechtssicher zu planen, auszuschreiben und zu errichten.
Über die Firma
Hekatron Vertriebs GmbH
Sulzburg
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