»Holzbalkendecken sind, wie massive Decken, waagerechte Bauteile, die für die vertikale Trennung im Gebäude verantwortlich sind. Sie werden ebenfalls als Geschosstrenndecken bezeichnet. Die tragenden Teile bestehen aus Holzbalken, die entweder aus Hartholz (Eiche, o. ä.) oder aus Nadelholz gefertigt wurden.«
(Quelle: Praxishandbuch Brandschutz im Bestand, Ralf Heidelberg) |
In der Regel werden Installationen für gebäudetechnische Installationen auch durch brandabschnittsbildende Bauteile geführt. Damit sich Brände nicht über das angrenzende Stockwerk ausbreiten können, empfiehlt es sich, während der Planungen die Durchdringungen bezüglich der Abschottungen festzulegen. Nachträgliche Umplanungen und Änderungen sind schwierig realisierbar und vor allem kostentreibend.
Vorgaben der Bauordnung
Laut § 40 f. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.5.2016 »… dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind ...«Vorgaben in Muster-Richtlinien
Grundsätzlich hat der Unternehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet: In die Durchführungen müssen – jeweils abhängig von der Gebäudeklasse – Abschottungen eingebaut werden.Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
Hier finden sich Angaben über Durchführungen bei feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen. Zum Beispiel Punkt 4.1.2: »Die Leitungen müssen durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile ...«Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR)
Hier finden sich Ausführungshinweise:- Werden an den Verschluss der Öffnungen, abhängig von der Gebäudeklasse, brandschutztechnische Anforderungen zum Beispiel an Rohr- oder Kabelabschottungen gestellt, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegen. (M-HFHHolzR, 3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten)
- Installationen (Leitungs- und Lüftungsanlagen) dürfen nicht in hochfeuerhemmenden Bauteilen geführt werden. Sie sind vor Wänden bzw. unterhalb von Decken oder in Schächten und Kanälen zu führen. Für Öffnungen in hochfeuerhemmenden Wänden und Decken zur Durchführung von Schächten, Kanälen und von Installationen gilt Abschnitt 3.5 entsprechend. (M-HFHHolzR, 4.1 Allgemeines))
Abstandsregeln des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)
Dabei sind zudem die Abstandsregeln des DIBt zu beachten. In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) finden sich zum Beispiel etwa folgende Hinweise:Zusammengefasst: Der Weg zur richtigen Abschottung in Holzdecken
- Prüfen, welche Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert ist
- Deckenaufbau untersuchen
- Kontrollieren, ob die Durchführung statisch unbedenklich ist
- Passendes Abschottungsprodukt auswählen
- Einbau nach Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweisinhabers
- Nicht wesentliche Abweichung bestätigen, Hersteller des Bauprodukts/der Bauart hinzuziehen.
Vorsicht bei europäisch geprüften Abschottungsprodukten
Bei der Auswahl der Abschottungsprodukte sollte drauf geachtet werden, dass beim Verwenden von europäisch geprüften Produkten bzw. europäisch geprüften Bauarten der Verwendbarkeitsnachweisinhaber mit »ins Boot« genommen wird.Durch die Umstellung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) vom 1. Juli 2013 ist - im Gegensatz zu nationalen Bauprodukten und Bauarten - keine nicht wesentliche Abweichung von europäischen Bauprodukten bzw. Bauarten möglich. Dies bedeutet: Solche Produkte können formal nur unter den im Verwendbarkeitsnachweis (Europäische Technische Bewertungen (ETB)/European Technical Assessment (ETA)) vorgegebenen Bedingungen (z. B. Massivdecke ≥ 150 mm) verwendet werden.
Information »Nicht wesentliche Abweichung« (§ 22 »Übereinstimmungsbestätigung« Abs. 1 Musterbauordnung (MBO 11/2005 in der Fassung geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2106), § 21 Abs. 1):
»Bauprodukte bedürfen einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit … den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall; als Übereinstimmung gilt auch eine Abweichung, die nicht wesentlich ist.« |
Schritt für Schritt
Folgende Arbeitsabläufe müssten bzw. müssen in der »herkömmlichen« Ausführung (mit Mörtelverguss) vollzogen werden:- Entfernen der Dielen inklusive inliegendem Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien
- Anbringen der Schalung (ggf. doppelt mit Fugenversatz)
- Wenn statisch erforderlich: Wechsel einziehen
- Anbringen einer umlaufenden Halteleiste
- Installation(en) durchführen
- Mörtel bzw. Beton einbringen
- Abschottungsprodukt anbringen
- Gegebenenfalls Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien wieder einfüllen
- Eventuell neu verputzen
Alternativ stellt der Autor dem Anwender nachfolgende Systeme vor:
- Brandschutzschaum als Vergussmasse
- Weichschott (Mineralwollplatten)
- Deckenstanzer-System SWS
- Erleichterungen für einzelne Leitungen MLAR Abschnitt 4.3
1. Brandschutzschaum als Vergussmasse
2. Weichschott (Mineralwollplatten)
3. Deckenstanzer-System SWS
4. Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß MLAR Abschnitt 4.3
Vorgaben:- nicht brennbare Rohre ≤ 160 mm
- brennbare Rohre ≤ 32 mm
- einzelne elektrische Kabel ohne Durchmesserbegrenzung
Mit den dargestellten Lösungsvorschlägen wird eine ausreichende Sicherheit hinsichtlich der §§ 40/41 MBO geboten, da das Schutzziel erreicht wird. Sie müssen im Regelfall aber dennoch begründet werden, da entweder eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder von den technischen Baubestimmungen vorliegt.
Abschottungen von Rohr- und Kabeldurchdringungen in Holzbalkendecken sind meist ein kniffeliges Problem. Sie stellen an die Betroffenen erhöhte Ansprüche und müssen sorgfältig geplant werden. Dabei sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen (Fach-)Bauleitern oder Brandschutz-Sachverständigen geschehen. Zudem ist eine entsprechende Dokumentation unabdingbar. Sind all diese Maßnahmen berücksichtigt, ist sichergestellt, dass sich aus dem »Sonderfall Holzbalkendecke« keine Sonderfalle entwickelt.