Arne Lauterbach, Vertriebsleiter Nord bei Johnson Controls, nahm die Betreiberverantwortung beim Betrieb gebäudetechnischer Anlagen unter die Lupe. Die essentielle Frage stellt sich gleich zu Beginn: Wer ist eigentlich der Betreiber? Dies kann der Eigentümer, der Pächter oder derjenige sein, der die Verfügungsgewalt innehat. Als Betreiber ist er nicht nur dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob sein beauftragtes Facility-Management-Unternehmen die laufenden Anlagen überhaupt prüfen und warten darf. Darüber hinaus steht er in der Haftung, wenn er gegen seine Organisationspflichten verstößt. Die Konsequenzen reichen vom Schadenersatz über die Stilllegung des Unternehmens bis hin zum Berufsverbot oder einer Freiheitsstrafe.
Anlagen regelmäßig begehen, kontrollieren, prüfen
Zu den Betreiberpflichten zählen unter anderem die Begehung und Kontrolle von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmierungsanlagen – und zwar unabhängig von abgeschlossenen Standard-Serviceverträgen mit einem Fachunternehmen. »Ist eine vierteljährliche Kontrolle vorgeschrieben, heißt das konkret: Es muss alle paar Monate jemand durch das Werk oder das Bürogebäude laufen, und sich alle Melder einzeln angucken«, erläuterte Lauterbach. »Sonst bin ich in meinem nachträglich eingebauten, schall- und blickdichten ‚Think Tank‘ im Büro plötzlich der letzte, der erfährt, dass seine Etage brennt.«
Gerade beim stets heiklen Thema Brandschutz gibt es weitreichende Verpflichtungen für den Betreiber. »Wer prüft die Laufkarten für die Feuerwehr? Und was ist mit der täglichen, wöchentlichen und monatlichen Kontrolle der Feuerlöschanlage?«, fragte Lauterbach weiter. Wenn überhaupt, werde letztere oft nur von ausgebildeten Betriebsangehörigen (Sprinklerwart) erledigt. Unklarheit gebe es schon bei der Qualifikation des Sprinklerwarts: »Dieser muss zwingend ein Techniker sein. Einen zu finden, ist schwierig – wird er jedoch eingespart, ist die Betreiberpflicht automatisch nicht mehr erfüllt.« Er riet auch, die vereinbarten Schutzziele regelmäßig zu prüfen und Schutzkonzepte an bauliche Veränderungen anzupassen, falls z.B. neue Zwischenwände zusätzliche Rauchwarnmelder, oder geänderte Nutzungen andere Rauchmelder nötig machen. In der Betreiberpflicht liege auch, regelmäßig – sprich: mindestens jährlich – zu prüfen, ob die Notwendigkeit für eine Videoüberwachung im öffentlichen Bereich weiterhin gegeben sei.
IT-Bedrohung durch Hacker und Spielkinder
Dem Thema IT-Sicherheit in der Gebäudetechnik widmete sich anschließend der Vortrag von Tobias Brunner (Leiter Serviceteam MSR). Sein Fazit vorab: »Je mehr ich vernetze, desto angreifbarer bin ich. Alles, was man sich an Hackerangriffen vorstellen kann, gibt es tatsächlich.« Ob Smart Home, Zutrittskontrolle, Rechenzentrums-Klimatisierung oder Videokamera-Chip – mal wird das Standard-Passwort nicht geändert, oder Internet-Datenbanken für IoT-Systeme (Internet of Things) unterstützen Hacker bei der weltweiten Schwachstellensuche. Dazu kommen die Dauerbrenner unter den Top-Bedrohungen: USB-Sticks, externe Laptops (auch die von Technikern) oder Teamviewer. Hier reichen die Lösungsvorschläge oft von der Entkopplung des Internets bis zum Einsatz proprietärer Systeme. »Wir können auch alles abschalten, dann geschieht uns garantiert nichts. Aber was passiert dann noch in meinem Netz und hinsichtlich der Produktivität?«, fragte Brunner die Teilnehmer. Seiner Einschätzung nach haben die IT-Experten in den Unternehmen die Bedrohungen von außen am besten im Griff. Schwieriger seien die Bedrohungen von innen. So mancher Mitarbeiter entpuppe sich bei klickbaren Links oder potenziellen Schwachstellen regelrecht als »Spielkind«. Zudem gebe es für Computer mit 25 Jahre alten Betriebssystemen schlichtweg keine Updates mehr. »Tatsächlich laufen im Automationsbereich viele Anlagen noch auf Windows XP«, gab er zu bedenken. Fahrlässig sei auch, dass rund 60 Prozent der Standard-Passwörter beibehalten werden, und dass kaum jemand seine Backups prüfe – sofern diese überhaupt regelmäßig erfolgen.
Feuer löschen und Videos analysieren
In einem weiteren Vortrag ging Olaf Schilloks (Solution Manager Fire Suppression) auf den anlagentechnischen Brandschutz im Gesundheitswesen ein. In Pflegeeinrichtungen werde deutlich, dass Sozialrecht und Baurecht nicht immer die gleichen Ziele verfolgen. Fluchtwege verlaufen dort oft durch mit Küchen ausgestattete Gemeinschaftsbereiche. Und das reduzierte Hauspersonal wäre im Fall einer Evakuierung bei vielen bettlägerigen oder verwirrten Bewohnern mit der Personenrettung völlig überfordert. Schilloks erläuterte unter anderem die Vorteile von selbsttätigen Feuerlöschanlagen und Wohnraumsprinklern in Pflegeheimen, durch die auf feuerwiderstandsfähige Verglasungen und Türen verzichtet werden kann. Einen Blick auf Innovationen und Trends bei komplexen Videolösungen warf anschließend Sinisa Kolaric (Video Product Manager). Er stellte die Möglichkeiten intelligenten Videosysteme vor und zeigte, wie Videoanalysen Ereignisse automatisch und objektiv aus großen Datenmengen herausfiltern. Dies wird nicht nur zum Vorbeugen von Schäden oder Diebstahl eingesetzt, sondern auch um Gefahren wie Menschenansammlungen oder versperrte Notausgänge zu erkennen. Die Roadshow wird nach der Sommerpause in weiteren Städten in Deutschland fortgesetzt. Neben dem Fokustag Fire & Security läuft auch parallel eine Roadshow zum Bereich HVAC & BMS. Weitere Informationen zu den Roadshows können per E-Mail angefragt werden unter: bts-de-marketing@jci.com.
Johnson Controls ist ein Technologie- und Multi-Industrie-Anbieter mit einem umfangreichen Portfolio an Lösungen für Gebäudetechnik, integrierten Lösungen sowie Energiespeichertechnik. Das Portfolio umfasst Lösungen für HVAC, Gebäudeautomation, Brandschutz, Sicherheit und Einzelhandel.