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Fachkräftemangel vorbeugen – Mitarbeiter qualifizieren

Elektrofachkraft in der Industrie

Elektrofachkräfte
Elektrofachkräfte

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten sind mit vielen Risiken verbunden. Für ihre Ausführung gelten daher die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Alle Personen, die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten ausführen, müssen vorhandene Gefahren erkennen und mit allen Sicherheitsvorschriften vertraut sein sowie eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Diese Qualifikation können Facharbeiter aus gewerblich-technischen Metallberufen mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie bei der TÜV SÜD Akademie in neun Wochen erlangen. Sie können dann elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen, vorausgesetzt sie werden zusätzlich durch den Unternehmer bzw. die beauftragte Person in betriebsspezifische Anlagen eingewiesen und zu betriebsbezogenen Prozessen unterwiesen.

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie umfasst:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Berechnungen zu Strom, Spannung und Widerstand
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung
  • Fachbezogene Schutzbestimmungen
  • Prüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
  • Aufbau, Wartung und Instandhaltung elektrischer Geräte, Anlagen und Maschinen
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Errichten von Niederspannungsanlagen – Grundlagen der DIN VDE 0100
  • Energieverteilungssysteme, Potenzialausgleich im Gebäude, Schutzklassen
  • Fehlersuche in elektrischen Anlagen, Industriemaschinen und Betriebsmitteln
  • Erstellen von Messprotokollen nach VDE 0100 Teil 600, VDE 0113 und VDE 0702
  • Speicherprogrammierbare Steuerungen
  • Hydraulik und Pneumatik
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Die Teilnehmer profitieren von praktischen Übungen an realen industriellen Schaltungsaufbauten und schließen die Weiterbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Mit dieser Weiterbildung können auch Nicht-Elektriker in neun Wochen eine Qualifikation als Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 erlangen und dürfen somit – nach der Einweisung in betriebsspezifische Anlagen und der Unterweisung zu betriebsbezogenen Prozessen im Unternehmen – elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen. Hier gibt es weitere Informationen zur Weiterbildung Elektrofachkraft in der Industrie.

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