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Technische Arbeitshilfen

AMEV-Empfehlung für Gefahrenmeldeanlagen eingeführt

Deckblatt der AMEV-Empfehlungen für EMA/ÜMA 2019; Quelle: BMI
Deckblatt der AMEV-Empfehlungen für EMA/ÜMA 2019; Quelle: BMI
Das BMI hat die Empfehlung »EMA/ÜMA 2019« (Nr. 153) des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfen eingeführt. In dem Zusammenhang wird die Empfehlung »EMA/ÜMA 2012« (Nr. 118) zurückgezogen und verliert ihre Gültigkeit.

Die »EMA/ÜMA 2019« wurde gegenüber der bisherigen Fassung um eine editierbare Checkliste zur Bedarfsermittlung und Nutzerberatung ergänzt. Außerdem wurden Erläuterungen zur Notfall- und Gefahrenreaktionssystem (NGRS) hinzugefügt.

Die Überarbeitung war notwendig, um Veränderungen in der Technik und bei den Normen zu berücksichtigen, insbesondere bei der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1. Von besonderer Bedeutung ist der zunehmende Einsatz der Datenübertragung mittels IP bei der Alarmmeldung. Die Empfehlung »EMA/ÜMA 2019« ist auf der AMEV-Internetseite veröffentlicht.
Über die Firma
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen AMEV
Berlin
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