Seit dem 1.7.2017 müssen alle Kabel und Leitungen, die unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen, verpflichtend mit einem CE-Kennzeichen nach BauPVO gekennzeichnet und mit einer Leistungserklärung versehen werden. Durch die Daten auf dem Außenmantel wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und Transparenz erreicht. Eine ergänzende Längenmarkierung erleichtert die Handhabung in der Praxis.
Die Bauabnahme erfolgt einfacher, da die Konformität der verwendeten Leitungen zu den Normen der VDE und zu allen Vorgaben der BauPVO/CPR auch nach der Installation jederzeit nachvollziehbar ist.