Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren und diese nicht ablegen konnten, können ihre Prüfung nach derzeitigem Stand im Herbst 2020 nachholen. Die Verschiebung ist notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie die Vorgaben des Landes einzuhalten. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, landesweit einheitliche Prüfungen zum geplanten Zeitpunkt ordnungsgemäß abzuhalten.
»Wir arbeiten daran, die Ausbildungschancen in 2020 aufrecht zu erhalten. Die Berufliche Ausbildung und damit die Fachkräfte von morgen sind gerade in schwierigen Zeiten Garant und zugleich Zukunftsperspektive für eine starke Wirtschaft und Beschäftigung in Baden-Württemberg«, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Hintergrund:
In Baden-Württemberg gibt es zwischen dem Kultusministerium und den HWKs eine »Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung des schriftlichen Teils« der Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen. Dabei werden für die schriftliche Abschlussprüfung gemeinsame Prüfungsaufgaben gestellt.