Wie aus der FAQ-Liste der BG ETEM hervorgeht, kann eine Corona-Infektion nur "in sehr wenigen Einzelfällen ... die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen". So könne ein Arbeitsunfall vorliegen, "wenn die Infektion nachweislich innerhalb einer Arbeitsschicht durch den beruflich bedingten Kontakt mit erkrankten Personen entstanden ist". Dann sei eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich.
Weitere Antworten auf Fragen rund um den Versicherungsschutz finden sich auf einer Sonderseite der BG ETEM unter:
Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.