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Im Einzelhandel zählt jeder Kunde

Maximal zulässige Kundenanzahl einhalten

Abus Kundenanzahl Einzelhandel
Die Videoanalyse warnt bei Erreichen der maximal zulässigen Kundenanzahl im Einzelhandel

(Bild: Abus)

Kein Erdteil bleibt von dem hochinfektiösen Coronavirus verschont. Nachdem das öffentliche Leben auch in Europa über mehrere Wochen zum Erliegen gekommen war, erfolgten die ersten Lockerungen. So durften zuerst Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Baumärkte, Fahrradläden und Buchhandlungen ebenso – unabhängig von ihrer Größe.

Ein zentraler Richtwert, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten und die Ausbreitung des Virus auch weiterhin bestmöglich einzudämmen, bleibt bestehen: Es darf sich lediglich ein Kunde pro 10 oder 20 Quadratmetern Fläche aufhalten, variierend je nach Bundesland. Diese maximale Kundenanzahl lückenlos sicherzustellen, erfordert von Ladenbesitzern viel Aufwand und Ressourcen-Einsatz.

Inhaber von Einzelhandelsgeschäften sind nun angehalten, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erarbeiten, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist. So führt beispielsweise das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in seiner Checkliste unter anderem den Punkt »Zugangskontrollen zur Sicherstellung der maximal zulässigen Kundenzahl« an.

Eine technische Lösung hierfür, und somit einen Bestandteil eines umfassenden Schutz- und Hygienekonzepts, bietet Abus zusammen mit dem Partner Axxonsoft: ein System, das durch intelligente Videoüberwachung zuverlässig ermittelt, wie viele Personen sich gerade im Geschäft aufhalten. Darauf basierend zeigt ein Monitor im Eingangsbereich dem sich nähernden Kunden anhand eines Ampelsystems, ob er den Laden in diesem Moment betreten darf – oder ob die maximale Kundendichte in der Filiale bereits erreicht ist.

Sollten mehrere Eingänge vorhanden sein, so lassen sie sich problemlos alle mit einem System verwalten. Darüber hinaus kann auch die automatische Schließung der Schiebetür veranlasst werden, sobald die maximal erlaubte Anzahl an Personen im Laden erreicht ist. Zusätzlich informiert die Software mittels eines automatischen Alarms die Verantwortlichen über Schlangenbildung vor dem Laden, welche es zu vermeiden gilt.

Die technische Lösung besteht aus zwei Komponenten: eine oder mehrere Abus-Überwachungskameras, die ein- und austretende Personen zählen, und eine Axxonsoft-Software-Lizenz (»Axxon Next« oder »Axxon Intellect«). Die Investition kann über die Corona-Krise hinaus Vorteile für den Einzelhandel bringen: mit individueller Kunden- und Marktanalyse, Optimierung von Betriebsabläufen, Steigerung von Kundenzufriedenheit und Umsatz – und natürlich mit der Aufklärung von Ladendiebstahl oder Vandalismus.

Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Über die Firma
ABUS Security Center GmbH & Co.KG
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