»Die Wiedereröffnung von Betrieben, die länger stillgelegt waren oder leer standen, stellt eine Reihe von Herausforderungen bei der Schadenverhütung dar, insbesondere bei Produktionsbetrieben mit gefährlichen Anlagen oder Prozessen«, erklärt Johannes Haberl, Senior Consultant Engineer, AGCS Central & Eastern Europe. »Beispielsweise müssen brennstoffbefeuerte Anlagen unter Umständen neu gestartet werden, was ein zusätzliches Brand- und Explosionsrisiko darstellt.«
Es könne in der aktuellen Situation auch sein, dass weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um die Produktionsanlagen sicher zu betreiben oder auf Notfälle zu reagieren. Außerdem könnten durch Nachlässigkeiten bei der Wartung von Gebäuden, Anlagen oder Brandschutzsystemen gefährliche Situationen entstehen.
Ein Hauptaugenmerk sollten Unternehmen auf den Zustand ihrer elektrischen Geräte und Anlagen legen, da etwa 20% bis 30% der AGCS-Feuerschäden damit in Zusammenhang stehen. Die Versicherer haben in der Vergangenheit auch immer wieder eine Reihe von Bränden erlebt, die auf technische Defekte oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, wenn die Maschinen hochgefahren oder für die Wiederinbetriebnahme gereinigt wurden. Johannes Haberl: »Der Neustart kann damit im schlimmsten Fall zu weiteren Betriebsunterbrechungen nach der Coronavirus-Betriebsunterbrechung führen.«
Eine AGCS-Analyse von Schadensfällen in der Versicherungsbranche über fünf Jahre zeigt, dass Brände bereits fast ein Viertel (24%) des Wertes aller Versicherungsansprüche von Unternehmen ausmachen. Brände sind damit die Hauptschadensursache, während eine fehlerhafte Ausführung und Wartung (8%) und Maschinenschäden (5%) an dritter bzw. siebter Stelle der häufigsten Schadensursachen stehen.
Wiederherstellung der Standortsicherheit
Laut dem AGCS-Bulletin »Coronavirus: Maßnahmen zur Verhinderung von Sachschäden bei der Wiederinbetriebnahme von Unternehmen nach einer vorübergehenden Schließung« ist die Überprüfung der Standortsicherheit eine wesentliche Maßnahme, die Unternehmen vor der Wiederinbetriebnahme in Betracht ziehen sollten. Eine gründliche Selbstinspektion des Standorts, einschließlich aller Gebäude und Anlagen, ist geboten, um gefahrenträchtige oder anormale Zustände wie Schäden, Wartungsprobleme, unsachgemäßen Betrieb oder Lagerung oder Anzeichen von Vandalismus zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen sollten auch alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren, die seit der Abschaltung möglicherwiese unterblieben sind, komplett durchführen.
Wie immer bei der Wiederinbetriebnahme stillstehender Maschinen sollten die Anlagenführer Standardbetriebsverfahren und Herstellerrichtlinien befolgen, um stillgelegte Anlagen oder Prozesse vorschriftsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen.
Brandgefahr von Desinfektionsmitteln
Überall dort, wo nun alkoholbasierte und damit entflammbare Desinfektionsmittel zur Hand- oder Flächenreinigung zum Einsatz kommen, sollten angemessene Brandschutz-vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören das Fernhalten von Zündquellen, die Aufforderung an alle Mitarbeiter, ihre Hände trocken zu reiben, damit die Dämpfe sicher verfliegen können, die Entsorgung aller Abfalllappen in zugelassenen, üblicherweise geschlossenen Behältern und die Lagerung von brennbaren Stoffen in dafür vorgesehenen, abgesperrten Räumen oder speziellen Schränken.
»Die anstehende Wiederinbetriebnahme ist ein idealer Zeitpunkt für Präventionsmaßnahmen, aber auch für die Aktualisierung von Business Continuity- und Notfallplänen, die in denen zurückliegenden Wochen zum Einsatz kamen«, betont Jürgen Wiemann, der bei der AGCS in Zentral- und Osteuropa für die Feuerversicherung zuständig ist: »Unternehmen sollten solche Pläne auf der Grundlage der während der vorübergehenden Abschaltung gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten und so auf dem neuesten Stand halten.«
Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.