Die Umsetzung des Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie. Die BG Bau hat den vom BMAS formulierten Mindeststandard als Grundlage genommen, um die Anforderungen für das Baugewerbe zusammenzustellen. Die vorgelegte Handlungshilfe richtet sich an den Arbeitgeber bzw. an die von ihm mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person. Sie fasst befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von Sars-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen auf.
Der veröffentlichte Arbeitsschutzstandard konkretisiert die vom BMAS vorgelegten 17 Grundsätze zum Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie. Neben allgemeinen Grundsätzen zum sicheren und gesunden Arbeiten und zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen definiert das Dokument konkrete Handlungshinweise. Es steht zum Download bereit unter:
www.bgbau.de/arbeitsschutzstandard-baugewerbe
Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.