Im Gegensatz zur Vorgängernorm wurden einigen Änderungen vorgenommen. Die normativen Verweisungen wurden geändert, der Abschnitt 5.9 wurde gestrichen sowie einige Abschnitte überarbeitet.
Der Hersteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Rohre und Rohrzubehörteile so konstruiert und bemessen sind, dass Sie im üblichen Gebrauch ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen. Damit ist ein ausreichender Schutz für den Benutzer sichergestellt.
Die isolierten Leitungen dürfen nicht beschädigt werden. Das Elektroinstallationsrohrsystem darf keine scharfen Kanten, Grate oder Oberflächenrauheiten aufweisen.
Falls Schrauben zum Befestigen von Teilen oder Deckeln am Zubehör oder in Verbindungen zum Rohr hin benutzt werden, dürfen diese bei richtiger Montage keine Schäden an der Isolierung der Kabel und/oder Leitungen verursachen. Sie müssen metrische ISO-Gewinde haben. Gewindeschneidschrauben dürfen nicht benutzt werden.
Jedes Rohr muss gekennzeichnet sein mit:
- dem Namen oder Warenzeichen des Herstellers oder des verantwortlichen Vertreibers;
- einem Produkterkennungszeichen (z. B. eine Katalognummer, ein Bildzeichen oder Ähnliches), so dass es in den Unterlagen des Herstellers oder des verantwortlichen Vertreibers identifiziert werden kann.
Flammenausbreitende Werkstoffe müssen orange eingefärbt sein. Die orange Einfärbung darf nicht durch Anstreichen oder andere oberflächlich wirkende Maßnahmen erfolgen.
Nicht flammenausbreitende Werkstoffe hingegen dürfen jede Farbe außer Gelb, Orange oder Rot haben, unter der Voraussetzung, dass sie auf dem Produkt eindeutig als nicht flammenausbreitend gekennzeichnet sind.
Berührbare leitende Teile eines Elektroinstallationsrohrsystems aus Metall oder eines Elektroinstallationsrohrsystems in Gemischtbauweise, die im Falle eines Fehlers Spannung annehmen können, sind wirkungsvoll zu erden.