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Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplan

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Durch Infektionsschutz am Arbeitsplatz können Neuinfektionen verhindert werden. Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erarbeiten und diese umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu einen bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht – für die Umsetzung sind die Unternehmen selbst verantwortlich.

Unter www.infektionsschutzhelfer.de können Unternehmen eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung und einen individuellen Maßnahmenplan erstellen.
Unter www.infektionsschutzhelfer.de können Unternehmen eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung und einen individuellen Maßnahmenplan erstellen.

Damit Vorgesetzte oder Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden können, hat der Zusammenschluss aus rund 100 Unternehmen eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die für Unternehmen einen individuellen Maßnahmenplan erstellt. Durch einen etwa 10-minütigen Fragenkatalog werden die größten Gefahrenquellen ermittelt und Maßnahmen, gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und nach Priorität sortiert, vorgeschlagen. Arbeitgeber erhalten anschließend ein Zertifikat, mit dem sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft sowie gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitern nachweisen können.

www.infektionsschutzhelfer.de

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