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DIN EN 61482-2 (VDE 0682-306-2): 2021-01

Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens

Normen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Der Schutz von Augen, Gesicht, Kopf, Händen und Füßen vor der Gefahr eines Lichtbogens ist durch dieses Dokument nicht abgedeckt.

Kleidungsstücke für den Schutz des Oberkörpers sind langärmlig auszuführen, um eine vollständige Bedeckung der Handgelenke sicherzustellen. Eine Bedeckung der Kleidungsstücke bis zum Hals ist zu gewährleisten. Zum Schutz des Unterkörpers ist eine vollständige Bedeckung von der Hüfte bis zu den Knöcheln umzusetzen.

Verschlüsse an den Kleidungsstücken müssen sich auch dann noch öffnen lassen, nachdem diese einem Lichtbogen ausgesetzt waren. 

Zubehörteile, wie beispielsweise Etiketten, Schilder, reflektierendes Material und Verschlüsse dürfen beim Auftreten eines Lichtbogens und von den damit zusammenhängenden thermischen Beanspruchungen nicht zu einer Erhöhung des Verletzungsrisikos für einen Träger beitragen.

Die in den Kleidungsstücken verarbeiteten Nähfäden müssen aus einer flammenfesten Faser bestehen und dürfen nicht schmelzen. Für Nähte, die keinen Einfluss auf das Schutzverhalten haben, wie z. B. Umschlagnähte, Taschennähte ist eine Flammenfestigkeit nicht gefordert. 

In den Kleidungsstücken sind unbedeckte äußere Metallteile nicht zulässig. Teile, die das Außenmaterial des Kleidungsstücks durchdringen, dürfen nicht unbedeckt bis zur innersten Oberfläche des Kleidungsstücks durchdringen. Dies verhindert die Wärmeableitung durch die Metallteile von außen nach innen.

Sämtliche äußere Teile eines Kleidungsstückes müssen aus lichtbogenbeständigen Materialien bestehen. Werden für Vorder- und Rückenteil unterschiedliche Materialien verwendet, sind in den Gebrauchsanleitungen genaue Angaben zu hinterlegen, wo sich der Bereich der niedrigeren Schutzwirkung befindet. Beispielsweise mit Hilfe einer Abbildung des Kleidungsstücks einschließlich Maße und Warnhinweise.

Bei Kleidungsstücken, die den Oberkörper und die Arme bedecken, muss die Vorderseite und der komplette Ärmel allseitig um den Arm herum und in voller Länge die gleiche thermische Lichtbogenschutzwirkung nachweisen. 

Bei Kleidungsstücken, die die Beine bedecken, muss die Vorderseite über die volle Länge die gleiche thermische Lichtbogenschutzwirkung aufweisen. Für Overalls gilt die Anforderung sowohl die Oberkörper und Arme zu bedecken, als auch die Beine komplett zu bedecken.

Wenn der Schutz durch einen zweiteiligen Anzug umgesetzt werden soll, ist bei passender Größe für den Träger durch Prüfung zu ermitteln, dass zwischen Jacke und Hose eine Überlappung erhalten bleibt, sobald die stehende Person zuerst beide Arme vollständig über dem Kopf ausstreckt und sich dann vorbeugt, bis die Fingerspitzen den Boden berühren.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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