Unter dem Begriff Entladungslampen sind Natriumdampf-Niederdrucklampen (Kompaktleuchtstofflampen, Energiesparlampen) und Hochdruckentladungslampen (Halogen-Metalldampflampen und Natriumdampf-Hochdrucklampen) gemeint. Betrachtet werden hier aber nur die Sicherheitsanforderungen, nicht die Arbeitsweise.
Gegenüber der Vorgängernorm gibt es nun aktualisierte Kriech- und Luftstrecken, bezogen auf die Spannungsfestigkeit. Die deutsche Fassung ist in den Abschnitten 2,3 und im Anhang ZA an die aktuellen Standardtexte angepasst worden.
Einer, der in der Norm erwähnten Prüfbedingungen ist die Glühdrahtprüfung. Hierfür wird ein 650 °C erhitzter Nickel/Chrom-Glühdraht verwendet. Die Temperatur und der Heizstrom des Glühdrahtes muss 1 Minute vor Beginn der Prüfung konstant gehalten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass während der Prüfungszeit die Wärmestrahlung nicht beeinflusst wird.
Jedes Brennen oder Glühen muss innerhalb von 30 Sekunden nach dem Zurückziehen des Glühdrahtes erlöschen. Natürlich ist auch darauf zu achten, dass die Gesundheit des Personals nicht gefährdet wird. Es sind Vorkehrungen zu treffen, die das Einatmen von Rauch bzw. giftigen Gasen verhindert.
Lampen, die eingebaute Strahler beinhalten dürfen während der Zündung nicht die maximale Pulshöhe überschreiten. Diese ist auf dem Vorschaltgerät hinterlegt.
Bei einigen Typen von Halogen-Metalldampflampen und Natriumdampf-Hochdrucklampen kann am Ende der Lampenlebensdauer ein Gleichrichteffekt auftreten. Dies kann zur Überlastung der Lampenbetriebsgeräte (Vorschaltgeräte, Transformator und/oder Startgerät) führen.
Die hier aufgeführten Lampentypen weisen im Betriebszustand keinen Gleichrichteffekt auf:
- Natriumdampf-Hochdrucklampen mit einer Nennleistung von 1000 W;
- Natriumdampf-Hochdrucklampen, die als Ersatz für Quecksilberdampf-Hochdrucklampen vorgesehen sind;
- Halogen-Metalldampflampen, die gemäß der IEC 61167 im ausgewiesenen Lampen-Datenblatt nicht zum Gleichrichteffekt neigen;
- andere Natriumdampf-Hochdrucklampen und Halogen-Metalldampflampen, wo der Hersteller bestätigt, dass kein Gleichrichteffekt auftreten kann.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Lampenkennzeichnungen sind in der Anweisung des Lampenherstellers alle Einzelheiten und Festlegungen anzugeben, die für eine sichere Installation notwendig sind:
- die Festlegung, dass die Lampe nur in einer geschlossenen Leuchte betrieben werden darf;
- die Gefahr, die mit einem hohen UV-Strahlungsanteil verbunden ist, der von der Lampe abgegeben wird. Der Wert des UV-Gefährdungsanteils der sichtbaren Strahlung muss angegeben werden;
- die Gefahr, die mit einem hohen Blaulichtanteil verbunden ist. Der Schwellwert der Beleuchtungsstärke, bei dem die Leuchte die Risikogruppe 1 für Blaulicht nicht überschreiten kann, ist anzugeben;
- das Risiko des Auftretens eines Gleichrichteffektes am Lebensdauerende der Lampe;
- mögliche Gefahren, wenn der äußere Glaskolben zerbricht.