Die »Bundesförderung für effiziente Gebäude« (BEG) besteht aus den drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden (Bild 1):
- BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
- BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
- BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
Im Rahmen von BEG EM werden seit 1.1.2021 folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern, sommerlicher Wärmeschutz): 20 %
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Efficiency Smart Home): 20 %
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder Solarkollektoranlagen): 20 … 50 %
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive des Austauschs von Heizungspumpen): 20 %
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen der BEG EM: 50 %
Der Start der neuen BEG erfolgt dabei gestaffelt: Zunächst mit Einführung der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM zum 1.1.2021 beim BAFA, im Übrigen durch die KfW ab 1.7.2021. Bis zum 1.7.2021 können daher Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude bei der KfW noch wie gewohnt im Rahmen der Programmlinie »Energieeffizient Bauen und Sanieren« beantragt werden.
Automation separat förderfähig
Mit der neuen Förderung sind damit erstmalig Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (»Efficiency Smart Home«) eigenständig förderfähig. Gefördert werden Smart-Living-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit von technischen Anlagen beitragen. Dazu zählen Smart Meter sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gefördert werden können sowohl die Anschaffung von System- und Schalttechnik, Tür-, Antriebs- und Energiemanagementsystemen als auch die dafür notwendigen Elektroarbeiten und Einregulierungen. Übernommen werden bis zu 20 % der Kosten dieser Einzelmaßnahmen.
Im Zusammenhang mit Effizienzhäusern können pro Wohneinheit maximal Kosten bis zu 120.000 € geltend gemacht werden. Die Zuschüsse variieren beim Neubau zwischen 15 % und 25 %, bei Sanierungen zwischen 25 % und 45 %, wobei bei der Nutzung erneuerbarer Energien jeweils ein Zuschlag von 5% gewährt wird. Die Förderung ist bewusst technologieoffen gestaltet, um eine hohe Flexibilität an Fördermöglichkeiten zu bieten. Auf diese Flexibilität zielt auch, dass die BEG wahlweise als direkter Investitionszuschuss (BAFA) oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss (KfW) gewährt wird. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter, Mieter und Kontraktoren.
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