Ende 2019 wurde die DIN VDE 0100-420: 2019-10 veröffentlicht. Seitdem sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) nicht mehr vorgeschrieben, sondern werden »nur« noch empfohlen. Allerdings muss nun eine Risiko- und Sicherheitsbewertung zum Schutz gegen thermische Auswirkungen erstellt und dokumentiert werden. Dies gilt, sobald eine elektrische Anlage in festgelegten Anwendungsbereichen neu errichtet, geändert oder erweitert wird. Die Anwendungsbereiche haben sich dabei im Vergleich zur vorherigen Version der Norm erweitert. Die Risiko- und Sicherheitsbewertung muss nun grundsätzlich für alle Räume mit Schlafgelegenheit erstellt werden – unabhängig von der Art des Gebäudes, also auch für Schlafzimmer in Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Für Orte mit einem besonderen Brandrisiko, aus brennbaren Bauteilen oder mit Gefährdung unersetzbarer Güter soll ebenfalls geprüft und dokumentiert werden, welche Maßnahmen zum Schutz gegen thermische Auswirkungen nötig sind.
Auch wenn aus der Forderung eine Empfehlung geworden ist, gibt es gute Gründe, den AFDD einzusetzen: Er schließt eine vorhandene Sicherheitslücke, da er serielle und parallele Fehlerlichtbögen erkennt, die von gängigen Fehlerstromschutzschaltern bzw. Leitungsschutzschaltern nicht ausnahmslos erfasst werden. Zudem vereinfacht der Einbau eines AFDD die Risiko- und Sicherheitsbewertung deutlich.