Änderungen zur vorherigen Auflage beziehen sich vor allem auf eine Aktualisierung der technischen Regeln.
Ob ein Überspannungsschutz erforderlich ist hängt unter anderem von folgenden Entscheidungskriterien ab:
- Schadenhäufigkeit, bedingt durch Blitzüberspannungen;
- Größe des Betriebs, der Betrieb verfügt über eine sehr hohe Vielfalt an technischer Ausstattung;
- Sicherheits- und lebenserhaltende Elektronik, es sind z.B. Lüftungs-, Alarm und Meldeanlagen vorhanden
- Datennetz – mehrere Gebäude sind über Datenleitungen miteinander vernetzt
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass heutzutage in einem landwirtschaftlichen Betrieb ein Überspannungsschutz erforderlich ist, um die Verfügbarkeit der vorhandenen Technik und somit den Schutz der Tiere zu gewährleisten.
Ziel einer Überspannungsschutzeinrichtung ist es, den Blitzstrom an der Elektronik eines Gerätes vorbeizuführen. Dies ist die einzige Möglichkeit das Gerät zu schützen.
Damit das Schutzziel ordnungsgemäß erreicht wird, sind alle ein- und ausgehenden Leitungen zu schützen. Wird eine von außen hineingeführte Leitung nicht berücksichtigt ist die Schutzwirkung nicht gegeben.
Diese VdS-Richtlinie weist darauf hin, dass bei einer vorhanden äußeren Blitzschutzanlage an der Einspeisung mindestens ein Blitzstromableiter des Typ 1 vorzusehen ist.
Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) bietet keinen Überspannungsschutz. Ein FI-Schalter ist notwendig, um gefährliche Fehlerströme im Bruchteil einer Sekunde abzuschalten.
In jeder zugehörigen Verteilung sind Überspannungsschutzgeräte des Typs 2 vorzusehen.
Die Weidezaunanlage stellt dabei ein besonderes hohes Risiko dar.
Bedingt durch die räumliche Ausdehnung des Weidezauns wirkt sie wie eine Antenne, in der Blitze einschlagen oder Spannungen induziert werden können. Um einen einwandfreien Schutz für die elektrische Anlage als auch für das Weidezaungerät zu erzielen ist die Netz- und Hüteseite zu schützen.