Sie sind erhältlich in den Auslösecharakteristiken B für Licht- und Steckdosenstromkreise und C für hohe Einschalt- und Spitzenströme und mit verschiedenen Bemessungsströmen.
Zu den Sicherheitseinrichtungen zählen laut Norm Notbeleuchtungen, Feuerlöschpumpen und Feuerwehraufzüge, Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Evakuierungsanlagen, Entrauchungsanlagen oder auch wichtige medizinische Systeme. Die Kennzeichnungspflicht betrifft also viele Bereiche – seien es öffentliche Gebäude wie Hotels, Schulen, Bahnhöfe, Flughäfen, Verwaltungsgebäude und Krankenhäuser oder auch private Firmengebäude.
Da die Norm keine Vorgaben bzgl. der Art der Kennzeichnung macht, würde theoretisch ein auffälliges Etikett genügen, um zum Beispiel einen Leitungsschutzschalter zu markieren, oder eine Markierung mit Filzstift. Zumindest der Sicherheitsaspekt ist dann fraglich: Etiketten können sich ablösen und Filzstiftfarbe verblassen.