Gegenüber der gültigen Norm vom August 2014 werden nun Anforderungen an drei- und vierpolige AFDDs näher beschrieben. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind diese AFDDs noch nicht auf dem Markt erhältlich. Diese Norm beschreibt dem Hersteller von AFDDs die Anforderungen an die Funktionen und Eigenschaften, sowie Anforderungen an die Prüfungen von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen.
Für Systeme mit drehzahlveränderbaren Antrieben, Motoren und Verkabelung hat der Lieferant den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen hinsichtlich der Aussendungsgrenzwerte von Oberschwingungsströmen für Geräte der Klasse A entsprechen.
Unterschieden wird zwischen parallelen und seriellen Fehlerlichtbögen. Bei einem parallelen Fehlerlichtbogen kann ein Lichtbogen zwischen L (Außenleiter) und PE (Schutzleiter) sowie zwischen L-L (Außenleiter-Außenleiter) oder L-N (Außenleiter-Neutralleiter) auftreten.
Tritt der Fehlerfall zwischen L-L oder L-N auf, kann eine Fehlerstromschutzeinrichtung nicht für einen ausreichend Schutz sorgen, da kein Fehlerstrom über den Schutzleiter fließt. Überstromschutzorgane bieten hierbei nur einen bedingten Schutz, der davon abhängig ist wie hoch die Impedanz des Stromkreises ist.
Dreipolige AFDDs müssen mit zwei zufällig ausgewählten angeschlossenen Polen geprüft werden. Vierpolige AFDDs müssen mit zwei zufällig ausgewählten Außenleitern, mit einem zufällig ausgewählten Außenleiter und Neutralleiter sowie mit drei Außenleitern ohne Neutralleiter geprüft werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass bei einem teilweisen Ausfall der Versorgungsspannung die Funktion nicht beeinträchtigt wird.
DIN EN 62606/A1 (VDE 0665-10/A1): 2021-05