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DIN VDE V 0276-10 (VDE V 0276-10): 2021-06

Kennzeichnung der Brandklassen auf Starkstromkabeln

Fotolia/fotomek
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Gemäß der Bauproduktenverordnung werden zukünftig 7 Brandklassen (Euroklassen) zugeordnet. Zu berücksichtigen sind dabei ebenfalls die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer. Zudem können nähere Informationen über das White Paper des ZVEI in Anspruch genommen werden.

Kabel und Leitungen, die für die dauerhafte Verlegung in Gebäuden vorgesehen sind, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Die Angabe zur jeweiligen Euroklasse wird vom Hersteller vorgenommen.

Die Anforderungen an das Brandverhalten sowie die entsprechenden Prüf- und Bewertungsverfahren werden in der DIN EN 50575 (VDE 0482-575), Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken, festgelegt.

Diese Brandanforderungen können von denen in den Bauartnormen der Reihe DIN VDE 0276 (VDE 0276) abweichen. Der Hersteller wählt dabei die entsprechenden vorhersehbaren Anwendungsgebiete der Brandanforderungen aus.

Über den Autor
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Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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