Diese Anweisungen richten sich an alle Organisationen, Unternehmen und Haushalte, die eine Stromspeicheranlage besitzen, welche durch Überflutungen oder Wassereinbrüche beeinträchtigt oder physisch beschädigt worden ist.
Urban Windelen, Geschäftsführer des BVES: »Die Speicherbranche nimmt die Verantwortung wahr und tut, was in ihren Kräften steht, um die Gefährdung der Benutzer zu minimieren und die Kontaminierung der Umwelt durch beschädigte Geräte zu vermeiden. Die Hinweise des BVES bauen auf unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Speichersicherheit auf und versorgen Anwender und Einsatzkräften mit einfachen und klaren Informationen zur Absicherung von Anlagen.«
Der BVES rät Anwendern dringend dazu, bei der Beschädigung und Überflutung von Speichern umgehend zuständige Einsatzkräfte zu informieren und keineswegs zu versuchen die Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen.
Urban Windelen: »Wir hoffen, dass die Veröffentlichung und die Verbreitung dieser Hinweise hilft, Gesundheits-, Sach- und Umweltschaden zu verhindern und den Einsatzkräften vor Ort eine praktische Unterstützung zu ihrer Arbeit bietet.«
Sicherheitshinweise für Anwender von Batteriespeichern bei Wasserschäden und Hochwasser
Der BVES gibt vor allem die folgenden wichtigen Hinweise, um Gesundheits-, Sach- und Umweltschäden zu vermeiden und zu verhindern:
- Betreten Sie nicht den Installationsraum und daran angeschlossene Räume, die noch unter Wasser stehen! Berühren Sie möglichst keine damit verbundenen elektrisch leitende Teile (z. B. Treppengeländer)!
- Sorgen Sie für eine ausreichende Durchlüftung des Installationsbereiches, wenn es gefahrlos möglich ist (z. B. durch Öffnen eines Fensters von außen) und vermeiden Sie mögliche Zündquellen (z. B. Funkenbildung)!
- Bei Verdacht auf Rauchgasvergiftung suchen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe auf!
- Informieren Sie umgehend die Einsatzkräfte über das Vorhandensein eines Batteriespeichers!
- Verhindern Sie Wiederinbetriebnahme des Batteriespeichers! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher dürfen nicht wieder in Betrieb genommen werden – auch, wenn diese äußerlich unbeschädigt erscheinen.
- Beachten Sie Hinweise zur Demontage, Lagerung und Abtransport des Batteriespeichers! Die Demontage muss durch geschulte Hilfskräfte oder Elektrofachkräfte erfolgen!
- Informieren Sie umgehend die Hilfs- oder Räumkräfte, falls Ihnen Batteriespeicher in Ihrer Umgebung (z.B. in Trümmerhaufen) auffallen.
Die Sicherheitshinweise können unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:
https://www.bves.de/wp-content/uploads/2021/07/BVES_Sicherheitshinweis_Wasserschaeden_v1.1.pdf