Home Elektroinstallation Normen und Vorschriften Teil 2: Energie-Schaltgerätekombinationen

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Teil 2: Energie-Schaltgerätekombinationen

Norm

(Bild: Fotolia/fotomek)

Gegenüber dem Vorgänger wurden einige Änderungen durchgeführt. Es wurden neue Anhänge im Bereich Schaltgerätekombinationen für den Einsatz in Photovoltaikanlagen neu hinzugefügt.

Der Nachweis der Erwärmung für mehr als 1600 A durch eine Kombination eines Vergleichs mit einer Referenzkonstruktion und einer Berechnung ist ebenfalls neu. Zu guter Letzt wurde auch der Nachweis der IP-Schutzart bei aktiver Kühlung berücksichtigt.

Existiert keine Vereinbarung zwischen dem Hersteller der Schaltgerätekombination und dem Anwender über die tatsächlichen Lastströme, dürfen die Werte der in der Norm erhältlichen Tabelle 1 genommen werden.

Vergibt der ursprüngliche Hersteller eine Schutzart für das Gehäuse, ist dies an eine Bedingung geknüpft. In Übereinstimmung mit der IEC 62262 und einer Schlagprüfung des Gehäuses ist dies nachzuweisen.

Herausnehmbare Teile und Einschübe sollten so konstruiert sein, dass elektrische Betriebsmittel sicher vom Hauptstromkreis getrennt werden können. Beim Einsetzen der herausnehmbaren Einschübe darf auch bei aktiven Stromkreisen keine Gefahr entstehen.

Geöffnete Türen, offene Einschübe stellen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Ein unbeabsichtigtes Berühren aller aktiven Teile ist daher unbedingt zu vermeiden.

Herausnehmbare Teile und Einschübe sind mit einer Einrichtung zu versehen, die sicherstellt, dass diese nur herausnehmbar sind, wenn der dazugehörige Hauptstromkreis unterbrochen wird.

Unbefugte dürfen die herausnehmbaren Teile und Einschübe nicht bedienen können. Aus diesem Grund ist dafür eine abschließbare Vorrichtung vorzusehen.

Anordnungen von inneren Unterteilungen durch Abdeckungen oder Trennwände werden in einer Tabelle aufgeführt. Im Anhang AA zu dieser Norm werden die Formen genau aufgeführt

Die Formen der inneren Unterteilung und die höheren Schutzarten sind zwischen dem Hersteller und dem Anwender zu vereinbaren.

Innere Unterteilungen können verwendet werden, um eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zwischen einer Funktionseinheit, separaten Abteilen oder durch Umhüllung geschützter Raume zu erreichen:

  • Schutz gegen das Berühren gefährlicher Teile. Die Schutzart muss wenigstens IP XXB sein.
  • Schutz gegen das Eindringen fester Fremdkörper. Die Schutzart muss wenigstens IP 2X sein.

Die Schutzart IP 2X deckt dabei auch die Schutzart IP XXB ab.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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