Leitungen ohne Elektronik oder elektrisches/elektronisches Schalten werden als passiv (unkritisch) angesehen und es wird davon ausgegangen, dass Sie den Anforderungen an die Störaussendung und die Störfestigkeit dieses Dokuments entsprechen, ohne dass hierfür Prüfungen durchgeführt werden müssen.
In dieser Norm wird zwischen drei Leistungskriterien unterschieden: A, B und C.
Leistungskriterium A
Der Prüfling muss nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen weiter funktionsfähig sein. Vorausgesetzt sind bestimmte Toleranzen, die vom Hersteller des Prüflings festgelegt sind.
Der Betriebszustand darf sich nicht verändern. Im Ladebetrieb ist das Laden und im Wartebetrieb der Bereitschaftszustand aufrechtzuerhalten.
Leistungskriterium B
Der Prüfling muss nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen ebenfalls weiter funktionsfähig sein. Vorausgesetzt sind bestimmte Toleranzen, die vom Hersteller des Prüflings festgelegt sind.
Zudem sind die Primärfunktionen des Ladegeräts während der Anwendung der entsprechenden Prüfungen aufrechterhalten.
Sekundärfunktionen, wie z.B. Anzeigen dürfen in ihrem Leistungsverhalten während der Prüfung beeinträchtigt sein. Es ist aber erforderlich, dass nach der Prüfung wieder der ursprünglichen Zustand hergestellt wird.
Der Betriebszustand darf sich nicht verändern. Im Ladebetrieb ist das Laden und im Wartebetrieb der Bereitschaftszustand aufrechtzuerhalten.
Leistungskriterium C
Während und nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen darf der Prüfling in einen fehlersicheren Zustand wechseln.
Dieser Zustand erfordert das Eingreifen des Anwenders, um den Ladezyklus oder die automatische Fortsetzung des Ladens zu starten, wenn die vereinfachte Ladebetriebsart 3 festgelegten Bedingungen für die Sicherheit erfüllt sind.