Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten – VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen. Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG durch Vertrag oder »gelebte Organisation«. Diese Neuerscheinung bietet Orientierung für umfangreichen Rechtspositionen und damit Pflichten der Sifa-Tätigkeit und beinhaltet hierzu:
- Überblick zum Umfang von Verantwortung und Aufgaben für Sicherheitsfachkräfte
- Unterscheidung zwischen als Arbeitnehmer angestellter interner Sicherheitsfachkraft (SiFa) und als Dienstleister auftretender externer SiFa – vor allem im Hinblick auf ihre Haftung
- Darstellung des Aufgabenspektrums in all seinen Dimensionen: Wer?, Wo?, Wann?, Wobei?, Was ist zu tun? etc.
- Ausführliche Analyse von 15 Gerichtsurteilen aus der Rechtsprechungspraxis.
Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Zu diesem Zweck werden anhand von 15 Gerichtsurteilen Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen getroffen.
Der Autor ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich. Er berät rund um die Themen Baurecht, Produktsicherheit, Warenvertrieb, Produkthaftung, Arbeitsschutz und Umweltrecht einschließlich der Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Führungskräftehaftung, Versicherungsfragen und Strafverteidigung. Er lehrt an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensorganisationsrecht und »Recht für Ingenieure«. Er ist Mitglied im Unterausschuss 1 »Arbeitsmittel« des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS), der das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berät.
Zielgruppe des Werks sind VEFK, Anlagenverantwortliche, Werksleiter und Technische Führungskräfte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sachverständige, Stabsstellen mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe (Umweltbeauftragte), Geschäftsführer, Juristen, Compliance-Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und Personalräte, Gewerkschaften, Personalabteilungen, Unfallversicherungsträger, Gewerbeaufsichtsämter und Versicherungen, Bildungseinrichtungen, die Sicherheitsfachkräfte (Sifas) ausbilden.