Die Schutzklasse kann aber dennoch auch im Einvernehmen mit dem Planer, Eigentümer und/oder Nutzer individuell festgelegt werden.
Die Notwendigkeit, ob ein Blitzschutz vorgesehen werden muss ist ebenfalls Bestandteil dieses Beiblatts. Unterschieden wird zwischen folgenden Fällen:
- Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert und konkrete Schutzklasse/Schutzmaßnahmen definiert
- Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert, jedoch keine konkrete Schutzklasse/Schutzmaßnahmen definiert
- Kein Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert