Hintergrund der Umstellung ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. So sieht das Onlinezugangsgesetz vor, dass ab 2023 zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen sollen, auch die der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit der neuen Unternehmensnummer werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch zwischen Unternehmen und Berufsgenossenschaften geschaffen.
Ausführliche Informationen zur Unternehmensnummer sind unter www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/neue-unternehmensnummer zu finden.