Zentrale Stromversorgungssysteme dieser Art sind überwiegend dafür vorgesehen Sicherheitsbeleuchtungen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung zu speisen. Daneben werden sie zur Versorgung von anderen Sicherheitseinrichtungen wie z. B.
• automatische Feuerlöscheinrichtungen,
• Rauchabzugseinrichtungen,
• Personensuchanlagen,
• signalgebende Sicherheitseinrichtungen,
• CO-Warnanlagen
eingesetzt.
Gegenüber der älteren Norm vom November 2001 gibt es einige Änderungen. Zum einen wurden neue Anforderungen für die Betriebsart »Bereitschaftsparallelbetrieb« hinzugefügt. Außerdem wurden neue Abschnitte, im Bezug auf »Notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme«, »Prüfungen«, »Prüfsysteme« sowie ein allgemeiner Abschnitt mit Sicherheitsanforderungen hinzugefügt.
Zentrale Stromversorgungssysteme werden je nach Anforderung an die gespeiste Sicherheitseinrichtung in verschiedenen Betriebsarten verwendet. Unterschieden wird zwischen:
- Umschaltbetrieb, in dem die Sicherheitseinrichtungen im Normalbetrieb direkt aus dem vorhandenen Stromversorgungsnetz) gespeist werden. Bei Ausfall oder Absinken der Versorgungsspannung schaltet das Stromversorgungssystem mittels der eingebauten Spannungsüberwachung automatisch auf den Batteriebetrieb um. Die Umschaltzeit darf maximal 0,5 Sekunden betragen. Die im Batteriebetrieb mindestens notwendige Betriebsdauer des Stromversorgungssystems ist von den zu versorgenden Sicherheitseinrichtungen abhängig und in weiteren Regelwerken wie den Bauordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Normen festgelegt. Für Sicherheitsbeleuchtungen kann sie beispielsweise der Normenreihe DIN VDE 0108 entnommen werden. Die Betriebsdauer wird bestimmt durch die Belastung, den Ladezustand der Batterie und die Batteriekapazität. Für die Ladung der Batterie und Aufrechterhaltung ihres Ladezustands ist ein Ladegerät vorhanden. Zur Anpassung von Höhe und Art der Ausgangsspannung an die Verbrauchsmittel der versorgten Sicherheitseinrichtungen, können weitere Betriebsmittel wie Transformatoren, Gleichrichter oder Wechselrichter erforderlich sein.
- Bereitschaftsparallelbetrieb, in dem die zu speisenden Sicherheitseinrichtungen, eventuell über Wechselrichter, ständig parallel zur Batterie geschaltet sind. Im Normalbetrieb versorgt das Ladegerät die angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen aus dem Netz und lädt gleichzeitig die Batterie. Bei Ausfall der Stromversorgung übernimmt die parallel geschaltete Batterie unterbrechungsfrei die Versorgung der angeschlossenen Verbrauchsmittel.
- Umschaltbetrieb mit zusätzlichem Steuergerät, in dem der Ausgang des zentralen Stromversorgungssystems zusätzlich von Hand oder auch automatisch bei Ausfall der Versorgungsspannung (Netzspannung) geschaltet werden kann. Damit ist es möglich die zu versorgenden Sicherheitseinrichtungen nicht ständig zu betreiben, sondern nur zu den betriebserforderlichen Zeiten. Dieses könnte z. B. für eine Sicherheitsbeleuchtung zutreffen, die nur eingeschaltet und betrieben wird, wenn Veranstaltungen stattfinden und sich Personen im Gebäude aufhalten. Mit solchen Systemen ist es ebenfalls möglich, nur bestimmte Teilbereiche abzuschalten und andere Sicherheitseinrichtungen ständig im Betrieb zu halten. Dieses gilt in ähnlicher Weise auch für den Bereitschafts-Umschaltbetrieb mit zusätzlichem Steuergerät.