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Potentialausgleichsschiene (PAS) für den Hauptpotentialausgleich

Betriebsmittel für den Potentialausgleich

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Betroffen sind folgende Leiter:

  • Schutzpotentialausgleichsleiter
  • Funktionspotentialausgleichsleiter
  • Schutzleiter- oder PEN Leiter
  • Erdungsleiter
  • Anschlussleitungen von Überspannungs-Schutzeinrichtungen
  • Funktionserdungsleiter, z.B. für Blitzschutzzwecke

Potentialausgleichsschienen, die besondere Prüfanforderungen für explosionsgefährdete Bereiche aufweisen werden in dieser Norm nicht betrachtet.

Gegenüber der Vorgängernorm vom August 1989 wurden einige Änderungen vorgenommen. Generell fand eine komplette Umstrukturierung des gesamten Dokuments und redaktionelle Überarbeitungen statt. Die gravierendste Änderung betrifft wohl den Abschnitt »Prüfungen«. Hierbei wurden an den mechanischen und elektrischen Prüfungen Änderungen vorgenommen.

Potentialausgleichsschienen müssen über eine ausreichende Anzahl von Anschlüssen verfügen. In der Praxis haben sich mindestens vier Anschlussmöglichkeiten bewährt.

Somit gilt als Mindestanforderung:

•    1x flach 30 x 4 mm/ ∅ 10 mm
•    1x 50 mm²
•    1x 6 mm² bis 25 mm²
•    1x 2,5 mm² bis min. 6 mm²

Klemmstellen ≥ 16 mm² sind blitzstromtragfähig auszuführen, wenn die Potentialausgleichsschiene für Blitzschutzzwecke ausgelegt sein muss. Ist dies der Fall, so sind die Anforderungen der DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) anzuwenden.

Für Potentialausgleichsschienen, die als Haupterdungsschiene nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410), DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) und DIN 18014 eingesetzt werden, erfolgt die Prüfung mit einem Strom von 25 A. Diese Prüfung wird an der entferntesten liegenden Klemmstelle und dem kleinsten Querschnitt durchgeführt. Üblicherweise ist dabei von einem Querschnitt von 2,5 mm² auszugehen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die stromführenden Teile 45 K nicht überschreiten.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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