Seit dem Frühjahr 2023 steht die Richtlinie RAL-RG 678 in einer überarbeiteten Version zur Verfügung. Sie erläutert, worauf es bei den Bau- und Umbaumaßnahmen ankommt, um den gewünschten Wohnkomfort, das passende Maß an Sicherheit und möglichst viel Energieeffizienz zu erreichen. Wichtige Aspekte sind hierbei:
- Welche Anwendungen und Geräte sollen genutzt werden?
- Wie viele Stromkreise garantieren einen sicheren Betrieb?
- Wie viele Steckdosen und Beleuchtungsanschlüsse werden in den einzelnen Räumen benötigt?
- Wo sind Reserven nötig und sinnvoll?
Eine unzureichende Elektroplanung kann im Nachhinein zu kostenaufwendige Nachbesserungen führen.
Drei verschiedene Ausstattungsvarianten
Die Richtlinie RAL-RG 678 definiert die Ausstattungsstandards der Elektroinstallation. Sie wurde von der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung ins Leben gerufen wurde und wird vom RAL – Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung herausgegeben. Die RAL nennt die passende Anzahl von Stromkreisen und Steckdosen, hinzu kommen Beleuchtungsanschlüsse sowie Anschlüsse für Verbraucher wie Waschmaschine, Durchlauferhitzer oder Elektro-Auto. Die Ausstattungswerte 1, 2 oder 3 – gekennzeichnet mit einem (∗), zwei (∗∗) oder drei Sternen (∗∗∗) – beschreiben dabei den Mindeststandard, die Standard- und die Komfortausstattung. Die Nutzung smarter Komponenten der Gebäudeautomation wird über die Ausstattungswerte 1plus, 2plus oder 3plus abgedeckt.
Anpassung der RAL an den Stand der Technik
Dieses Jahr ist eine neue Version der RAL-RG 678 erschienen, die den aktuellen Stand der Technik abbildet. So gibt es im modernen Hausbau und auch nach vielen Modernisierungen immer mehr offene Raumzonen anstelle von starren Raumstrukturen. Die neue Version der RAL-RG 678 berücksichtigt dies, sodass bei der Planung beispielsweise die Anzahl der Steckdosen entsprechend reduziert werden kann. Die Initiative Elektro+ rät allen, die ihre elektrische Anlage zukunftssicher planen und gestalten möchten, die aktuellen RAL-Ausstattungswerte zu nutzen. Sie vermeiden so das Risiko unerfreulicher Nachinstallationen und profitieren von einem weiteren Plus: Durch die Festlegung der gewünschten Ausstattungsvariante im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung oder einer vertraglichen Vereinbarung wissen alle Beteiligten genau, wie die elektrische Anlage aussehen soll. Auch im Falle eines Rechtsstreits ist man damit auf der sicheren Seite.
Mehr über die RAL-RG 678 und das Thema Elektroplanung finden Sie bei der Initiative Elektro+:
https://www.elektro-plus.com/elektroplanung/richtlinie-ral-rg-678
Hier können Sie die Neufassung Richtlinie RAL-RG 678 zum Preis von 16 € bestellen. Eine Kurzversion steht zum kostenlosen Download bereit.