Für Industrieunternehmen und besonders für Unternehmen der Prozessindustrie gelten Sonderregelungen für Lichtquellen in explosionsgefährdeten Bereich und für die Sicherheitsbeleuchtung. Die EU definiert sie im Anhang III zur Richtlinie 2019/2020/EU. Ausnahmen sind jedoch kein Freibrief, denn auch die dort eingesetzten Leuchtmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. So soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Anwendungsbereichen nur geprüfte, qualitativ ausreichende Lichtquellen zum Einsatz kommen. Es liegt nun an den Betreibern, abzuwägen und – wo möglich – auf LED umzustellen. Viele Ex-Leuchten auf LED-Basis sind bereits Atex-zertifiziert und ihr Betrieb ist in explosionsgefährdeten Umgebungen erlaubt.
LED haben auch eine deutlich längere Lebensdauer im Vergleich zu älteren Lampentechnologien und somit auch einen niedrigeren Wartungsaufwand. Gerade in explosionsgefährdeten Atmosphären ist die Wartung in der Regel kostspielig, weil die Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen vor jeder Instandhaltungsmaßnahme verlangt. Zudem darf nur speziell geschultes Personal Wartungsarbeiten ausführen.