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Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55

Einspeisung in ersatzstromberechtigte Anlagen oder Anlagenteile

Einspeisung in ersatzstromberechtigte Anlagen oder Anlagenteile

(Bild: Fotolia/fotomek)

Zunächst soll aber einmal kurz beschrieben werden, welchen Status eine Vornorm eigentlich besitzt. Die Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Durch die Anwendung einer Vornorm sollen auch die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden, die dann die Grundlage zur Erstellung einer regulären Norm bilden können. Vornormen sind vertraglich zu vereinbaren.

Für den Betrieb von Notstromaggregaten sind in der VDE-AR-N 4100 zusätzliche Anforderungen definiert. Durch dieses Dokument werden 3-phasige Ersatzstromeinspeisungen in elektrische Anlagen oder Anlagenteilen mit einer Umschalteinrichtung zwischen Netz- und Ersatzstrombetrieb durch eine mobile Stromerzeugungseinrichtung betrachtet. Der Anschluss erfolgt dabei über einen Festanschluss, eine laienbedienbare Einspeisung mit Hilfe einer 5poligen Steckvorrichtung oder einer nicht laienbedienbarer Einspeisung über eine 5-polige Steckvorrichtung.

Eine Ersatzstrom-Einspeiseinstallation besteht üblicherweise aus folgenden Einrichtungen:

  • Einspeisepunkt;
  • Einspeisestromkreis (Stromkreis vom Einspeisepunkt bis zur Umschalteinrichtung);
  • Umschalteinrichtung;
  • Schutzeinrichtungen im Einspeisestromkreis;
  • Drehfeldanzeige (bei Versorgung von drehfeldsensiblen Verbrauchsgeräten);
  • Meldeeinrichtung (z. B. Spannungswiederkehr);
  • Netzspannungsanzeige (optional).

Grundsätzlich ist mit einer Ersatzstromeinspeisung nur ein einzelnes Gebäude zu versorgen. Eine Ausnahme bildet dabei folgender Sachverhalt. Ist eine Ersatzstromeinspeisung mehrerer Gebäude durch einen gemeinsamen Stromerzeuger notwendig, muss gebäudeseitig jeweils ein Transformator vorgesehen werden. Diese Transformatoren sind entweder gebäudeseitig vorzusehen oder als mobile Betriebsmittel einzusetzen.

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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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