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Zertifikate für E-Fahrzeuge und Ladestationen

THG-Prämie kann sich auch für E-Handwerker doppelt auszahlen

THG-Prämie kann sich auch für  E-Handwerker doppelt auszahlen
(Bild: Tillmann Braun)

E-Fahrzeuge sollen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Unter anderem über die KfW gab es deshalb viele verschiedene Förderprodukte für E-Autos und Ladestationen, die sich sowohl an Privatanwender wie auch Unternehmen und Kommunen richteten. Zurzeit sind diese Töpfe allerdings leer. Wer Glück hat und in einer Region lebt, wo es noch lokale Förderprogramme gibt, kann teils weiterhin auf Zuschüsse hoffen. Doch die Zeit von größeren Finanzspritzen scheint vorerst vorbei zu sein. Zumindest auf den ersten Blick.

Schließlich gibt es weiterhin die THG-Prämie. Diese ist ein Resultat des Pariser Klimaabkommens, das u. a. dazu geführt hat, dass Mineralölkonzerne ihre Treibhausgasemis­sionen (THG-Emissionen) verringern müssen. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Mineralölunternehmen in Deutschland die von ihnen in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe nun schrittweise auf bis zu 25 % im Jahr 2030 reduzieren. Werden diese Ziele in den einzelnen Jahren nicht erreicht, müssen die Unternehmen Strafen zahlen. Allerdings haben die Konzerne die Möglichkeit, zur Kompensierung THG-Zertifikate zu erwerben. Diese werden vom Umweltbundesamt ausgestellt. Einen Anspruch auf ein solches Zertifikat haben nicht nur private Nutzer von E-Fahrzeugen, sondern auch Unternehmen und Kommunen. Die Prämie kann zudem jedes Jahr aufs Neue beantragt werden – auch für öffentlich zugängliche Ladesäulen.

Von Partnerschaften mit THG-Quoten-Händlern direkt profitieren

Für Unternehmen wie Elektrobetriebe ergeben sich so teilweise gleich zwei Möglichkeiten, die Finanzen aufzufrischen. Zum einen kann für jedes E-Fahrzeug aus der eigenen Fahrzeugflotte und jede öffentlich zugängliche Ladesäule eine THG-Prämie beantragt werden. Und das jährlich. Zum anderen können vor allem größere Betriebe über ein entsprechendes Partnerprogramm mit einem sogenannten Pooler davon profitieren, wenn ihre Kunden eine THG-Prämie beantragen – beispielsweise für eine neu installierte Wallbox oder Ladestation.

Pooler sind Unternehmen, die sich auf den Handel mit THG-Quoten spezialisiert haben. Diese kümmern sich sowohl um die Beantragung der Zertifikate beim Umweltbundesamt als auch um den Verkauf an die Mineralölkonzerne. Für einzelne Zertifikats-Inhaber ist es nämlich nicht möglich, diese direkt beim Umweltbundesamt zu beantragen und individuell an die Mineralölkonzerne zu verkaufen, da der Verwaltungsaufwand viel zu groß wäre.

Um möglichst viele E-Fahrzeug- und Ladesäulenbesitzer zu erreichen, bieten Pooler wie WirkaufendeineTHG.de Kooperationen für Partner wie Stadtwerke, Autohäuser und Werkstätten an – und auch für Elektrobetriebe. So profitieren am Ende alle Seiten: der Besitzer des E-Fahrzeugs bzw. der Ladesäule durch die leichte Beantragung und die Auszahlung der Prämie, der Pooler durch den vergrößerten Kundenstamm und der Elek­trobetrieb durch zufriedene Kunden und eine Vergütung für jeden vermittelten Zertifikatsantrag.

Voraussetzungen und Höhe der Prämien

Die Höhe der jeweiligen Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird für alle zugelassenen reinen Elektrofahrzeuge (BEV) eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt (2000 kWh pro Jahr für ein Fahrzeug der Klasse M1), mit der ein handelbares Zertifikat bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann. In Deutschland liegt die THG-Prämie für ein einzelnes E-Auto üblicherweise im dreistelligen Euro-Bereich – je nach Modell. Ähnlich sieht es in Österreich aus, wo die Prämie als eQuote bekannt ist. Bei Prämien für eine Ladestation gilt die Voraussetzung, dass diese frei zugänglich für Dritte ist und die Ladesäule bei der Bundesnetzagentur eingetragen und geeicht wurde.

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Tillmann Braun

freier Redakteur, Haiterbach

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