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Überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 erschienen

Sprachalarmierung im Brandfall

DIN-0833-4 Sprachalarmierung
Die überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 »Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall« wurde zum 1. Juni 2024 veröffentlicht

(Bild: Ilia Nesolenyi – stock.adobe.com – KI)

Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2. In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Die Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. Besondere Bedeutung erhalten die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Der Anwendungsbereich wurde ebenso aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Zudem enthält das Dokument nun ein »vereinfachtes« und ein »ausführliches« Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit zu den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde ebenso einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung an das europäische Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich »Brandfalldurchsagen« wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

»Die Veröffentlichung der neuen DIN VDE 0833-4 markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Gebäuden. Damit wird den aktuellen Entwicklungen und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen. Sie bietet eine verlässliche Grundlage für Planer, Errichter und Betreiber von Sprachalarmanlagen und stellt sicher, dass im Ernstfall Menschenleben besser geschützt werden», so Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH. Die neue Norm kann kostenpflichtig bei der DGWZ bezogen werden.

Über die Firma
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Bad Homburg
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