Mit der jüngsten Änderung des §2 EEG wird das große öffentliche Interesse an regenerativen Energieanlagen, das bisher Großanlagen vorbehalten war, auch auf Kleinstanlagen ausgeweitet. Dies erleichtert insbesondere Mietern die Installation von Steckersolargeräten, da Vermieter die Anbringung von Solarmodulen am Balkon nicht mehr so leicht ablehnen können. Jörg Sutter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V weist allerdings darauf hin, dass die Einholung der Zustimmung des Vermieters weiterhin notwendig ist.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Ein weiterer Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolargeräten befindet sich aktuell im politischen Prozess und könnte frühestens im Oktober 2024 in Kraft treten. Dies hängt von der nächsten Plenarsitzung des Bundesrats ab, die für den 27. September 2024 angesetzt ist. Es ist jedoch noch offen, ob das Thema Steckersolar dann auch tatsächlich auf der Agenda steht.
Die DGS hat einen »Steckersolar-Änderungsmonitor« eingerichtet, um die Öffentlichkeit über relevante gesetzliche Änderungen zu informieren. Zusätzlich gibt es einen wöchentlichen Newsletter zur Thematik.
Die DGS hat aktuell knapp 3.800 Mitglieder und setzt sich seit rund 10 Jahren für die Verbreitung von Steckersolargeräten ein. »Für einen wirksamen Klimaschutz und eine sichere und bezahlbare Stromversorgung brauchen wir Photovoltaikanlagen jeder Größenordnung«, betont DGS-Präsident Torsten Lütten. Durch die Möglichkeit der Installation von Steckersolargeräten könnten nun auch Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren.