
So wird zukünftig keine EEG-Vergütung für Solarstrom gezahlt, wenn dieser bei negativen Börsenstrompreisen ins öffentliche Stromnetz gespeist wird. Als Kompensation für diesen Verlust soll es eine Verlängerung des 20jährigen Vergütungszeitraums geben. Die Regelung soll helfen, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden und Kosten der Energiewende zu senken.
Auch Bestandsanlagen können auf diesen Modus wechseln. Als Anreiz für einen freiwilligen Wechsel erhalten Betreiber von Bestandsanlagen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Außerdem soll die Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik beschleunigt werden. In diesem Zusammenhang steigen die maximal zulässigen, jährlich zu zahlenden Entgelte für iMSys & Co bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 15 kW um 30 € pro Jahr. Für Anlagen von 15 kW bis 25 kW steigen die Kosten um 40 €, und für Anlagen von 25 kW bis 100 kW um 20 € pro Jahr.
Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 €. Gesteuert werden müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 7 kWp. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind sogenannte »Nulleinspeise-Anlagen«, die keinen Strom ins Netz einspeisen sowie Steckersolargeräte für die keine Ausstattungspflicht besteht. Die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen wird darüber hinaus auf 60 % beschränkt, sofern diese nicht über ein iMSys verfügen. Die Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 % gilt für alle PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW, die sich nicht in der Direktvermarktung befinden.