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GRS informiert über Rücknahme und Entsorgung

15 Jahre Gemeinsame Batterierücknahme

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Anschlusszwang an GRS Batterien? Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment führt, ist laut Batteriegesetz verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen. Vertreiber, die Altbatterien einem herstellereigenen Rücknahmesystem überlassen wollen, können dies jedoch tun. Dies muss jedoch dem Gemeinsamen Rücknahmesystem mindestens drei Monate vor Beginn des Zeitraums schriftlich agezeigt werden.

Service des GRS Batterien

GRS Batterien unterstützt den Handel bei der Rücknahme und stellt ihm unentgeltlich geeignete Sammelboxen für den Verkaufsraum sowie Transportkartons für das Abholen zur Verfügung. In die grünen Sammelboxen kann der Kunde gebrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig von Marke und Kaufort einwerfen. Darüber hinaus organisiert GRS Batterien das Abholen gefüllter Transportkartons sowie das spätere Sortieren und Verwerten.

Li-Batterien mit einem Gewicht von über 500 Gramm

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Für Lithiumbatterien, die schwerer sind als 500 Gramm sind, gelten besondere gefahrgutrechtliche Bestimmungen. Diese dürfen nicht im normalen Batteriegemisch entsorgt werden, sondern müssen in einem separaten Gefäß – z.B. in einem gelben Sammelbehälter von GRS Batterien – erfasst und zur Abholung bereitgestellt werden. Zudem sind die Pole dieser Energieträger abzukleben.

 

Entsorgung von beschädigten Lithiumbatterien

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GRS Batterien stellt auch die Rücknahme und den Transport  von beschädigten Lithiumbatterien in ganz Deutschland sicher.

Mit der Einführung der neuen Sammelstruktur im Januar 2014 werden Altbatterien bei der Rücknahme in drei Sicherheitsklassen differenziert: 1.) Herkömmliche Batterien, 2.) Hochenergiebatterien und 3.) Beschädigte Hochenergiebatterien.

Die Annahme von Hochenergiebatterien soll dabei in einer kontrollierten Umgebung geschehen.

Für beschädigte Hochenergiebatterien wiederum gelten besondere Sicherheits- und Transportvorschriften. So wird z.B. bei der Auswahl der Verpackungsmethode zwischen beschädigten Lithium-Batterien kleiner und größer als 500 Gramm unterschieden.  Für letztere hat GRS Batterien ein modulares Behälter- und Verpackungskonzept entwickelt, das den Sammelstellen zur Verfügung steht.

Kosten der  Rücknahme

Für Handel, gewerbliche Endverbraucher, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Verbraucher ist das Batterierücknahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen gebrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen.

Abholung und Entsorgung

Ist die Sammelbox im Verkaufsraum voll, wird sie in den Transportkarton (30 kg) oder das grüne Fass umgefüllt. Wenn auch diese gefüllt sind, erteilt die jeweilige Sammelstelle GRS Batterien einen Auftrag zum Tausch. Müssen auch Batterien zurückgenommen werden, die nicht im Sortiment des Händlers sind?

Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. Dort geschieht in automatisierten Verfahren die Auftrennung (Fraktionierung) in die verschiedenen elektrochemischen Systeme, die dann an die entsprechenden Verwertungsanlagen weiter gegeben werden können. In den Batterien sind Metalle wie Zink, Mangan, Eisen oder Nickel enthalten, die sich in der Neuherstellung von Batterien oder in anderen Produktionsbereichen verwenden lassen. So können aus ihnen beispielsweise neue Motorblöcke für Autos hergestellt werden, Zink wird als Rostschutz für Autokarossen eingesetzt und Nickel geht in die Edelstahlindustrie.

Weitere Information finden sich unter www.grs-batterien.de
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