Dieser Teil der Normenreihe gilt für Einphasen-Kopplungskondensatoren zur Verwendung bei Wechsel- und Gleichspannung. Sie werden zwischen Außenleiter und Erde geschaltet und können eine Bemessungsspannung > 1000V führen. Die Einrichtung ist an den Niederspannungsklemmen entweder dauerhaft geerdet oder an eine Einrichtung für die Trägerfrequenzübertragung auf Hochspannungsleitungen (TFH-Übertragung) bei Trägerfrequenzen von 30 kHz bis 500 kHz oder ähnlichen Anwendungen bei Gleichstrom oder Wechselstromfrequenzen von 15 Hz bis 60 Hz geschaltet.
Kopplungskondensatoren sind entsprechend zu konstruieren, dass sie ohne Beschädigung oder nachteilige Veränderung einen zusätzlichen stationären hochfrequenten Strom von mindestens 1 A (Effektivwert des Stromes, der einer Leistung von 400 W an einem Klemmenwiderstand von 400 Ω entspricht) aushalten. Trägerfrequenzzubehörteile, bestehend aus einer Erdungsspule (Erdungsdrossel) und einer Schutzeinrichtung, müssen zwischen der Niederspannungsklemme des Kopplungskondensators und der Erdungsklemme angeschlossen sein.
Bei der Erdungsdrossel darf für die Wechselstromanwendung die Impedanz nicht größer als 20 Ω sein. Bei Gleichstromanwendungen ist kein Normwert festgelegt. Die Strombelastbarkeit bei Netzfrequenz ist im Dauerbetrieb gleich dem Bemessungsstrom des Kondensators. Die Erdungsdrossel muss eine Stoßspannung 1,2/50 µs aushalten, deren Scheitelwert das Doppelte des Wertes der Ansprech-Stoßspannung der Spannungsbegrenzungseinrichtung beträgt, der Kleinstwert sollte jedoch 10 kV (Scheitelwert) betragen. Bei Erdungsdrosseln mit Eisenkern muss die Isolierung zwischen Wicklung und Eisenkern der Spannung von 3 kV für 60 s standhalten.
Zwischen den Niederspannungs- und Erdungsklemmen ist auf dem kürzesten Weg ein Blitzstromableiter anzuschließen. Dieser muss in der Lagen sein die Kopplungseinrichtung und den Trägerfrequenzanschluss zu schützen.