Zitat VDE/FNN: »Das Ziel ist es, mit den technischen Spezifikationen die bundesweite Standardisierung der intelligenten Messsysteme voranzutreiben. Ausgehend von den in Deutschland etablierten Zähleranschlusstechniken (Stecktechnik und 3-Punkt-Befestigung) ist das intelligente Messsystem der Zukunft modular aufgebaut und besteht aus einem Basiszähler (Elektrizitätsmesseinrichtung) mit Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinrichtung).
In diesem Zusammenhang wurde die seit 1.8.2011 gültige VDE Anwendungsregel 4101 »Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz« im FNN überarbeitet.
Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz u.a. für den Einsatz von Messsystemen nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschrieben. Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung sind berücksichtigt.
Diese Anwendungsregel legt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen <= 63 A, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, deren Anschluss an das Hauptstromversorgungssystem sowie deren Betriebs- und Umgebungsbedingungen fest.
Sie gilt für Bezugsanlagen und in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 auch für Erzeugeranlagen.«
Die ABN Braun AG hat für das Elektrohandwerk den Inhalt des Entwurfs der neuen AR 4101 als kurze Übersicht zusammengefasst.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die Zählerplätze müssen - je Messeinrichtung - für einen Bemessungsstrom von mindestens 63 A ausgelegt sein.
- Der untere Anschlussraum muss mit einem 5-poligen Sammelschienensystem ausgestattet sein.
- Es sind nur noch Zählerplätze nach DIN 43870 mit einem oberen Anschlussraum von 300 mm zu verwenden. Die detaillierte Anwendung ist dem Kapitel 4.2 Absatz 10 zu entnehmen.
Die maximal zulässige Verlustleistung von 10 W für den oberen Anschlussraum darf nicht überschritten werden. Eine Nutzung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig.- Daraus ergibt sich eine Sortimentsbereinigung; die Bauhöhen 900 mm und 1200 mm fallen im Bereich der Zählerplatz-Technik weg.
- Die Bauhöhen 1050 mm (für eHZ- und 3.HZ-Zähler) und 1350 mm (nur für 3.HZ-Zähler) sind die zukünftigen Standard-Baugrößen am Zählerplatz (siehe Grafiken).
Wir unterscheiden künftig nach Lastverhalten und Belastungsgrad unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors.
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen (Belastungs- und Bestückungsvarianten) gelten für Zählerplätze, unabhängig von der Zählerbefestigungsart, bei Einfach- und Doppelbelegung pro 250 mm Feldbreite.
Bei den Belastungsvarianten unterscheiden wir künftig zwischen:
- haushaltsübliche Bezugsanlagen bis 63 A, die üblicherweise nach DIN 18015 und Standardlastprofil dimensioniert werde
- Bezugsanlagen und/oder Erzeugeranlagen mit anderem Lastverhalten als a) die aber dauernd keinen größeren Strom führen als 32 A. Zum Beispiel Anlagen mit Direktheizung, Speicher, Ladestationen für E-Fahrzeuge und Mini-BHK
- bei einer Verwendung nach b) aber einem maximalen Betriebsstrom bis 44 A ist ein Zählerplatz mit einer internen Verdrahtung von 16 mm² und dem Leitungstyp H07V-K sowie ein SH-Schalter 50 A zu verwenden
- bei Doppelbelegung in mehrfeldrigen Schränken ist pro Feldbreite, unabhängig von der Zählerbefestigungsart, die Tabelle 1 anzuwenden
- bei Doppelbelegung im einfeldrigen Schrank ist der Dauerstrom auf 22 A begrenzt. Es ist ein SH-Schalter 25 A zu verwenden.
- Zählerplätze mit BKE-I sind mit einer opto-elektrischen Schnittstelle auszurüsten.
- Bei Zählerplätzen mit Dreipunkt-Befestigung ist im Zählerfeld ein Raum für Zusatzanwendungen nach Kapitel 5 erforderlich.
- Vom Ort des APL ist ein Elektroinstallationsrohr gemäß DIN 18015 zum Zählerplatz zu verlegen.
- Der Abschlusspunkt im/am Zählerplatz heißt künftig APZ (RJ45-Buchse) plombierbar.
- Die leitungsgebundene Anbindung der anderen Sparten hat nach DIN VDE 0100 und E DIN VDE 0603-100 zu erfolgen. Schematische Darstellungen und Anschlussbeispiele beachten.
- Die Verwendung der Betriebsmittel, Smart Meter Gateway, Spannungsversorgung, Steuersicherung usw. wird in Kapitel 5.5 beschrieben.
Fazit
Mit dieser Anwendungsregel sind wir für die Anforderungen der Zukunft im Neubau gut gerüstet.
ABN Braun AG favorisiert den integrierten eHZ-Zählerplatz. Er ist heute schon für das MessSystem 2020 vorbereitet. Desweiteren ist er aus unserer Sicht für alle weiteren Entwicklungen am Zählerplatz die am besten geeignete Variante.
Für den Umgang in Bestandsanlagen wird es künftig ebenfalls normative Anforderungen durch den FNN geben.