Die Clearingstelle des EEG sagt hierzu: »...dass es bei der Berechnung der Degression auf den Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage ankommt – und insbesondere nicht auf den Zeitpunkt, zu dem sich eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber für den vergüteten Eigenverbrauch von PV-Strom entscheidet. Entscheidet sich beispielsweise die Betreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb gesetzten PV-Anlage erst im Jahr 2011 für den vergüteten Eigenverbrauch, beträgt der Vergütungssatz ebenso 25,01 ct/kWh, als wenn sie den Strom bereits seit 2009 selbst verbraucht hätte. «
Mathias Grässl, Inhaber des Schweizer Speicherherstellers Powerball-Systems AG, hat errechnen lassen: »Wir haben für eine 5 Kilowatt-Peak PV-Anlage mit Inbetriebnahme zum 1. März 2012 eine Speichernachrüstung im Jahr 2016 gerechnet. In unserem Beispiel wurde ein 8 Kilowattstunden Powerball Systemspeicher installiert mit einem spezifischen Ertrag der PV-Anlage von 950 kWh/kWp und der Haushalt verbraucht pro Jahr 4500 kWh Strom. In der Kalkulation sind die Kosten für einen Akkutausch nach 10 Jahren bereits berücksichtigt. Wir waren selbst überrascht, dass der Powerball Speicher die Liquidität einer PV-Anlage mit Eigenverbrauchförderung nicht negativ beeinflusst.«
Speichernachrüstung für PV-Anlagen mit Eigenstromförderung kann also richtig rentabel sein, aber es sollte immer am Einzelfall geprüft werden, ob das tatsächlich der Fall ist. Eine »One Size fits all«-Lösung gibt es bei Stromspeichern nicht.
http://powerball-systems.ch