Es sei denn, es gelten andere Richtlinien, Verordnungen und Auflagen, in denen auf andere Normen (z. B. DIN 14675, DIN VDE 0833) verwiesen wird. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben.
Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA dienen auch zur Abwehr bei Belästigung oder Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (z. B. Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion).
Gegenüber der Vorgängernorm DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1):2013-09 wurde im Anwendungsbereich die Ansteuerung von Smart Home Funktionen aufgenommen.
GWA enthalten Einrichtungen für die Anzeige, die Bedienung der Anlage, interne Warnung und gegebenenfalls Weiterleitung von Meldungen und Zuständen. Die Anlagen können abhängig von der Ausführung, Funktionen für die Detektion von Einbrüchen (EM-Funktion), Bränden (BM-Funktion), brennbaren und giftigen Gasen, austretendem Wasser, Störungen und Zuständen technischer Einrichtungen (HT-Funktion) enthalten.
Daraus resultierend stehen Auslösemöglichkeiten für Alarme bei Belästigung oder Bedrängung, für Meldungen bei Bedrohung, Kommunikationsmöglichkeiten mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion (HK-Funktion)) und Steuermöglichkeiten für Haustechnikfunktionen (z. B. Einrichtungen zur Energieeinsparung) zur Verfügung.
Anlageteile mit anderen Anwendungen oder Funktionen können mit GWA kombiniert oder integriert werden. Die geforderten Funktionen und Eigenschaften der GWA dürfen nicht negativ beeinflusst werden. Bei der Auswahl von Anlageteilen gilt es Funktionssicherheit zu beachten und Falschalarme zu vermeiden.