»Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnachweis erfolgreich gestartet«, sagt Irina Michelsen von der BG ETEM. »Auf Seiten der Unfallversicherung haben die Systeme reibungslos funktioniert.« Ersten Statistiken zufolge haben bis zum Meldetermin 16. Februar etwa 50 % der meldepflichtigen Unternehmen den digitalen Lohnnachweis 2016 eingereicht. Auf die Beitragsberechnung wirken sich die fehlenden digitalen Lohnnachweise noch nicht aus, »da die Unfallversicherung die Beiträge für 2016 auf Basis der Lohnnachweise berechnet, die per Papier oder Extranet übermittelt werden.« Dennoch ist die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 bereits verpflichtend. Die BG ETEM vergleicht die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um gegebenenfalls noch vorhandenen Fehlern in den Programmen und Herausforderungen für die Anwender frühzeitig begegnen zu können. »Wir stehen mit den Herstellern der Entgeltabrechnungsprogramme in Kontakt«, so Michelsen, »um auf Korrekturen hinzuwirken.« Ab 2019 gibt es nur noch den digitalen Lohnnachweis.
Stammdatenabgleich bald durchführen
Auswertungen zeigen, dass viele Betriebe noch keinen Stammdatenabgleich für 2017 durchgeführt haben. Der Stammdatenabgleich bildet die Grundlage für die Erstellung des digitalen Lohnnachweises im Folgejahr. Michelsen empfiehlt den Arbeitgebern dringend, den Abgleich schnellstmöglich durchzuführen. Nach dem System des Stammdatendienstes im UV-Meldeverfahren müssen alle Arbeitgeber bzw. deren Dienstleister die Entgeltabrechnung am Anfang eines Jahres auf die Abgabe des digitalen Lohnnachweises vorbereiten. Der Abruf der Stammdaten der Unternehmen sollte deshalb regelmäßig zu Beginn des Meldejahres erfolgen. Im Anschluss empfiehlt es sich, die Zuordnungen aller Arbeitnehmer zur jeweils einschlägigen Gefahrtarifstelle zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das digitale Verfahren ist ein jährlich laufender Prozess und verlangt, dass die Daten aus der Lohnabrechnung direkt an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.www.bgetem.de