Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und weniger als fünfzig Mitarbeiter beschäftigen. Die Jungunternehmen sollten außerdem einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro nicht überschreiten.
Für interessierte Unternehmen erfolgt die Teilnahme am Förderareal in zwei Schritten. Zunächst muss ein entsprechender Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) postalisch eingereicht werden. Dieser kann unter http://light-building.messefrankfurt.com/frankfurt/de/aussteller/messeplanung/anmeldung/foerderareal.html heruntergeladen werden. Das BAFA kümmert sich um die Bewilligung und die finanzielle Abwicklung.
Liegt eine Bewilligung des BAFA vor, kann anschließend die offizielle Teilnahmeerklärung für das Förderareal zur Light + Building 2018 ausgefüllt und eingereicht werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://light-building.messefrankfurt.com/frankfurt/de/aussteller/messeplanung/anmeldung/foerderareal.html.
Einsendeschluss für die Teilnahmeerklärung ist der 15. Juni 2017.