Die VOB/B bietet seit 90 Jahren einen paritätisch ausgehandelten Musterbauvertrag für die öffentliche Hand, der wegen seiner Praxistauglichkeit auch über den öffentlichen Bau hinaus genutzt wird. Wir wollen diesen Musterbauvertrag praxisorientiert und partnerschaftlich weiterentwickeln und dabei die Überlegungen berücksichtigen, die den Gesetzgeber bei der Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB bewogen haben.«
Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An anderen Stellen schlägt das BGB künftig einen anderen Weg ein. Um der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft nun auch künftig vollständige und ausgewogene Regelungen für den Bauvertrag zur Verfügung zu stellen, wird der DVA die VOB/B fortschreiben.