Die Dimensionierung der Zählerfeldverdrahtungen basieren auf dem Einsatz in Wohngebäuden sowie vergleichbaren Anlagen und resultiert aus der maximal zu erwartenden Betriebsbelastung für den Bezug von Energie auf Basis von DIN 18015-1. Dabei beträgt der Leitungsquerschnitt für den Aussetzbetrieb bei einem Bemessungsstrom von 63 A mindestens 10 mm² Kupfer. Ebenfalls 10mm² Kupfer kann bei einem Dauerbetrieb bis 32 A eingesetzt werden. Ab einem Dauerstrom von 44 A ist der Leitungsquerschnitt auf 16mm² zu erhöhen.
Die Kennzeichnung der Enden der Leiter im anlagenseitigen und netzseitigen Anschlussraum hat nur zu erfolgen, wenn keine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist. Bei Reduzierung des Querschnitts vom N-Leiter für die Zählererregung muss eine kurzschlusssichere Verlegung erfolgen.
Die Leitungsfarbe der Zählerfeldverdrahtung ist nicht abhängig von der Energieflussrichtung, sondern von den Anschlusspunkten. Es ist festgelegt, dass die Anschlussleitungen in Richtung Netz des Energieversorgers in schwarz ausgeführt werden. Die Leitungen in Richtung der Kundenanlage in braun. Die Farbe Schwarz wird auch genutzt, wenn bei Messungen, z. B. mit Eigenverbrauch, die netzseitigen Leitungen des Zählers (Klemmen 1,4 und 7) im anlagenseitigen Anschlussraum angeschlossen sind.
Für die Zählerfeldverdrahtung mit integrierter BKE gelten für die Färbung der Adern die gleichen Anforderungen. Bei der Verdrahtungsart mit integrierter BKE darf die Zählererregung vom N- bzw. PEN-Leiter, der vom netzseitigen zum anlagenseitigen Anschlussraum geführt wird, abgezweigt werden. Wird der Querschnitt reduziert muss eine kurzschlusssichere Verlegung erfolgen. Der N- bzw. PEN-Leiter vom netzseitigen zum anlagenseitigen Anschlussraum darf in seinem Verlauf keine lösbaren Verbindungen enthalten.
Für die in der Verdrahtung nötigen Datenleitungen ist die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag durch sichere Trennung von allen anderen Stromkreisen herzustellen.