Auf Patienten soll das Licht beruhigend wirken, während es bei Untersuchungen oder Eingriffen es sicheres und konzentriertes Arbeiten unterstützen muss. Hohen Komfort bieten Lichtmanagementsysteme in Kombination mit effizienten LED-Lösungen. Im Idealfall steuern diese Systeme das Kunstlicht nach Präsenz und einfallendem Tageslicht. Für manche Patienten ist der Arztbesuch mit Unbehagen verbunden. Da spielt der emotionale Aspekt der Beleuchtung eine wichtige Rolle. Der Empfang sollte freundlich ausgeleuchtet sein und zugleich einem ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz entsprechen, da hier Mitarbeiter Bürotätigkeiten erledigen. Höhere Lichtstärken bieten Orientierungshilfe – sie sind am Empfang und auch in angrenzenden Fluren empfehlenswert.
Wohnliches Licht im Wartezimmer
Im Wartezimmer trägt eine entspannende Lichtatmosphäre dazu bei, dass sich die Wartezeit für Patienten angenehmer gestaltet. Warmes Licht von etwa 3000 K und mehrere Leuchten – zum Beispiel Wand-, Decken- und Stehleuchten – schaffen eine wohnliche Atmosphäre. Zusätzliches, farbiges Licht wirkt beruhigend. Als Grundhelligkeit sieht DIN EN 5053-3 mindestens 200 lx vor, die jedoch nicht zum Lesen ausreichen. Dafür sind 300 lx nötig. Im Sprechzimmer werden für gewöhnlich 500 lx gefordert. Wird der Raum auch für Untersuchungen und Behandlungen genutzt, sind es 1000 lx auf den Untersuchungsflächen (Bild). Das Licht darf nicht blenden und soll die Konzentration fördern. Bei einer zahnärztlichen Behandlung erhöht sich Beleuchtungsstärke im Operationsfeld in der Mundhöhle sogar auf 5000 lx. In der Augenheilkunde hingegen können Untersuchungen bei einer sehr geringen Beleuchtung erforderlich werden – ebenso in der Radiologie. Hier bietet eine dimmbare Allgemeinbeleuchtung die notwendige Flexibilität. DIN EN 12464-1 und DIN 5053-3 informieren über die gesetzlich geforderten Beleuchtungsstärken, die sich an den Sehaufgaben der jeweiligen medizinischen Fachrichtung orientieren.
Sehr gute Farbwiedergabe
Bei medizinischen Untersuchungen ist eine sehr gute Farbwiedergabe zwingend erforderlich. Für viele Fachbereiche ist ein Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 80 ausreichend. Bei zahnärztlichen, dermatologischen und auch augenärztlichen Untersuchungen liegt der Farbwiedergabeindex bei mindestens Ra 90. Nur mit optimaler Beleuchtung lassen sich Zahnfarben abgleichen, Hautveränderungen erkennen oder auch Farbsehtests durchführen. In einer Arztpraxis fördert das richtige Beleuchtungskonzept das Wohlbefinden des Patienten und stärkt sein Vertrauen zum behandelnden Arzt. Weitere Informationen bieten die Hefte der licht.de-Schriftenreihe licht.wissen 07 »Gesundheitsfaktor Licht«, licht.wissen 12 »Lichtmanagement« und licht.wissen 19 »Wirkung des Lichts auf den Menschen«.